
Von Ralf Kliche
Theoretisch sind die rechtlichen Regelungen, die in Griechenland den Zugang zu den Stränden festlegen, außerordentlich sozial. Schon die Verfassung stellt sich in Artikel 24 im grundsätzlichen Konflikt eines kapitalistischen Gemeinwesens zwischen öffentlicher Nutzung und privaten Profitinteressen auf die Seite der Bevölkerung. Danach sind die Küsten ein öffentliches Gut und jeder griechische Bürger hat jederzeit das Recht auf einen freien Zugang zum Strand. Gerade in den Touristenzentren ist davon allerdings wenig zu spüren, auch wegen der faktisch kontrollierenden Gemeinden, die ihre Einnahmen oft auch aus dem Verkauf von Konzessionen an Konzerne und Kleinunternehmer der Touristikbranche für die Strandbereiche erwirtschaften. Weiterlesen
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