
Pro Asyl, 09.06.2023:
„Ausverkauf der Menschenrechte: Deutschland stimmt für Aushebelung des Flüchtlingsschutzes
Beim Rat der EU-Innenminister*innen wurde sich auf eine Reform des europäischen Asylsystems geeinigt, die Haftzentren an den Außengrenzen und Abschiebungen in fast beliebige außereuropäische Staaten vorsieht. Solidarisches Aufnahmesystem? Fehlanzeige. Auch die deutsche Bundesregierung stimmte dem Ausverkauf der Menschenrechte zu. Eigentlich lagen die Mitgliedstaaten in den letzten Tagen in ihren Positionen sehr weit auseinander und deutsche Politikerinnen verkündeten vollmundig, bestimmte Aspekte der Vorschläge – wie die Inhaftierung von Kindern in Grenzverfahren – nicht mittragen zu wollen. Doch dann wurde offenbar in Luxemburg beim Rat der EU-Innenminister*innen unter hohem Einigungsdruck verhandelt und um 21 Uhr wurde gemeldet: Es steht eine Einigung zwischen einer Mehrheit der Mitgliedstaaten über die in vielen Punkten katastrophalen Vorschläge.
Angesichts der Vorschläge macht es sprachlos, dass die deutsche Innenministerin Nancy Faeser bei Twitter diesen Ausverkauf der Menschenrechte als »historischen Erfolg« verkauft.
PRO ASYL hat seit Wochen und Monaten auf die Gefahren der Asylverfahrensverordnung (AVVO) und der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO) hingewiesen. Mit der Einigung der Mitgliedstaaten ist der entscheidende Schritt hin zu einem tatsächlichen Gesetzesbeschluss getan. Zwar müssen die Mitgliedstaaten nun noch mit dem Europäischen Parlament verhandeln, doch ob die Reform so noch gestoppt wird, ist mehr als fraglich.“
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„Flüchtlinge aus Syrien oder Afghanistan kommen nicht in die Grenzverfahren? Doch!
…Das schließt aber, im Gegensatz zu dem, was Innenministerin Faeser und Außenministerin Baerbock behaupten, überhaupt nicht aus, dass auch Schutzsuchende zum Beispiel aus Syrien oder Afghanistan in die Grenzverfahren kommen. Denn dies wäre schon der Fall, wenn sie ohne Reisepass ankommen und ihnen vorgeworfen wird, dass sie diesen absichtlich entsorgt haben. Außerdem können die Mitgliedstaaten entscheiden, das Grenzverfahren darüber hinaus noch auf weitere Asylsuchende auszuweiten…“ (Zitat aus dem Beitrag von Pro Asyl)