
freehumanitarians:
„Wann MUSS der Prozess wegen eines Verbrechens enden?
Wie lange müssen die Angeklagten warten, wenn Verfahrensfehler der griechischen Behörden den Prozess verzögern, wie es bei der Verhandlung über Ordnungswidrigkeiten Anfang dieses Jahres der Fall war?
Nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder, der eines Verbrechens angeklagt ist, das Recht auf „eine faire und öffentliche Verhandlung innerhalb einer angemessenen Frist“.
Ein Denkanstoß.“
Siehe dazu: Heute auf Lesbos: Kriminaliserung von Lebensrettern geht weiter







