
„Gerechtigkeit / Entschädigung / Distomo ist hier“ Von links: der Bürgermeister von Distomo, Yiannis Stathas, Rechtsanwalt Joachim Lau, dessen Mitarbeiter und der griechische Journalist Dimitris Michoudis
Der Oberste Gerichtshof in Rom entschied am 4.9.2019, dass Distomoopfer von Deutschland Entschädigungen bekommen. In Italien ist es möglich, gegen ein Drittland zu klagen. Das hatten Vertreter der Opfer seit 2004 getan. Das Landgericht Rom entschied, dass Pfändungen von Forderungen der Deutschen Bahn gegenüber der italienischen Bahn erfolgen sollten.
Der Oberste Gerichtshof wies jetzt eine Beschwerde der Deutschen Bahn ab. Die Deutsche Bahn hatte argumentiert, das Landgericht Rom sei nicht zuständig, weil die Staatenimmunität eine Befassung in Italien nicht zulasse.
(Quelle1, Quelle2, Quelle3)
Siehe „Gericht sperrt Millionen Euro der Deutsche Bahn AG in…Italien“
und „Generalstaatsanwaltschaft in Rom fordert, dass Deutschland Distomo-Opfern zahlen soll“