
Schon seit mehr als einem Jahr „ermittelt“ das zuständige Marinegericht von Piräus, ob es im Zusammenhang mit dem Schiffbruch Straftaten gibt, die gerichtlich verfolgt werden müssen. Man kann vermuten, dass dieses Gericht das Ganze nur aussitzen will. Allerdings gibt es schon seit einiger Zeit Gespräche zwischen den Anwält*innen und der Staatsanwaltschaft. Es handelt sich um die Anwält*innen, die die 53 Überlebenden (zunächst waren es 40, heute sind es 53) vertreten, die im September letzten Jahres beim Marinegericht von Piräus eine Beschwerde einreichten, in der sie die griechischen Behörden für den Schiffbruch verantwortlich machten.
Mehr Motivation, tatsächlich zu ermitteln, ließ von Anfang an der griechische Bürgerbeauftragte (Ombudsmann) Andreas Pottakis vermuten. Er hatte bereits zweimal vom
Chef der Küstenwache, Vizeadmiral Georgios Alexandrakis, gefordert, eine Untersuchung durchzuführen. Da dieser sich weigerte, leitete am 9.11.2023 eine unabhängige Untersuchung des Flüchtlingsschiffbruchs von Pylos ein (siehe dazu https://griechenlandsoli.com/2023/11/10/ein-weiterer-behordenchef-wehrt-sich-gegen-den-autoritaren-staat/).
Jetzt kam die Nachricht, dass er Verdächtige vorgeladen hat.













