
Von Declaration_ceremony_of_the _Archbishop_Ieronymos_II_of_Athens.jpg: Evripidis Stylianidisderivative work: Lapost -Declaration_ceremony_of_ the_Archbishop_Ieronymos_II_of_Athens.jpg, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7998077
Von Hella Camargo, Humanistischer Pressedienst:
„Griechenland: Keine Kriminalisierung von Blasphemie
Nach weitgehenden Protesten der Bevölkerung und Spott in den sozialen Medien hat die liberal-konservative Regierung in Griechenland ihre Pläne zur erneuten Kriminalisierung von Blasphemie fallen gelassen. Das Gesetz sollte vermeintlich religiöse Minderheiten schützen und war vorab von großen Teilen der griechisch-orthodoxen Kirche begrüßt worden.
Erst im Jahr 2016 waren die Anti-Blasphemiegesetze unter dem damaligen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras aufgehoben worden. Die aktuelle Regierung des Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis plante die Wiedereinführung der Bestrafung von Blasphemie. Als Grund wurde die gewünschte Deeskalation von Spannungen zwischen rechten Gruppen und muslimischen Geflüchteten in Lagern beziehungsweise bei ihrer Verteilung per Bus im Land genannt. weiterlesen


Unter anderem sagte der Priester, der Koran sei faschistisch.
Am frühen Morgen des 1. November 2019 beschloss das griechische Parlament ein neues Asylgesetz. Viele Menschenrechts- und Geflüchtetenschutzorganisationen kritisieren dieses Gesetz scharf. So schrieb die UN-Organisation für Geflüchtete UNHCR u.a. folgendes: Die UNHCR sei wegen des Gesetzes besorgt, weil es den Schutz der Geflüchteten schwäche. Es belaste Asylsuchende exzessiv und fokussiere auf Strafmaßnahmen. Wenn ein Asylsuchender z.B. bestimmte Formalitäten des Asylverfahrens nicht einhalte, werde sein Asylgesuch abgelehnt. Das Gesetz beschränke das Recht zur Familienzusammenführung. Z.B. werde die Definition eines „Familienmitglieds eingeschränkt: Nur wer vor der Flucht aus dem Heimatland schon Familienglied war, gelte als solches. D.h. z.B. dass ein nach der Flucht geborenes Kind nicht als Familienmitglied zähle. Nach dem Gesetz dürfen Geflüchtete in Zukunft 18 Monate (statt wie bisher 3 Monate) inhaftiert werden. (
theconversation.com, 10.Oktober 2019:


