EU-Chefanklägerin zur EU-Kommision: Ernsthafte Zweifel, dass die griechischen Behörden loyal zusammen arbeiten

Nicht nur der Opposition nahestehende Zeitungen berichten ausführlich über den neusten Streit zwischen Griechenland und der Europäischen Staatsanwaltschaft – auch die angesehendste Tageszeitung „Η Καθεμερινή” (Die Tägliche)i. Sie war sogar die erste, die über den Beschwerdebrief der leitenden EU-Staatsanwältin an den griechischen Justizminister Giorgos Floridis berichteteii

Nun hat sich die EU-Chefanklägerin Laura Kövesi in einem Brief an die EU-Kommision über die griechische Justiz beschwert. Sie schrieb, dass Handlungen der griechischen Justiz „negative Auswirkungen auf die unabhängige und effektive Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft in Griechenland haben“.


Wörtlich heißt es in einer Erklärung auf der Website der Europäischen Staatsanwaltschaft: „Die übereilte Änderung der griechischen Strafprozessordnung, mit der ein Sonderverfahren für von Abgeordneten begangene Straftaten eingeführt wurde, beeinträchtigt die Fähigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), Straftaten in ihrem Zuständigkeitsbereich in Griechenland wirksam zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Darüber hinaus wirkt sich die jüngste Weigerung des Obersten Justizrats Griechenlands, die volle Wirksamkeit der Entscheidung des Kollegiums der EPPO vom 12. November 2025 zur Verlängerung des Mandats von drei delegierten europäischen Staatsanwälten um fünf Jahre anzuerkennen, negativ auf die Unabhängigkeit der EPPO in Griechenland ausiii

Der Europäische Chefankläger hat daher die Europäische Kommission über diese Entwicklungen informiert, die ernsthafte Zweifel an der Einhaltung der Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit gemäß Artikel 4 Absatz 3 EUViv durch die griechischen Behörden aufkommen lassen.“

Quellen

ihttps://www.kathimerini.gr/politics/564242554/epistoli-kovesi-stin-komision-gia-tin-tropologia-floridi-amfivolies-gia-ti-synergasia-ton-ellinikon-archon/

iihttps://www.kathimerini.gr/politics/564235315/aichmes-kovesi-kata-floridi-i-tropologia-parakamptei-tin-eyropaiki-eisaggelia/

iiiEs geht um drei griechische Staatsanwält*innen, die an die Europäische Staatsanwaltschaft delegiert wurden. Nach EU-Recht hat die Europäische Staatsanwaltschaft das Recht, deren Amtszeit zu verlängern. Sie entschied, dass die Staatsanwält*innen fünf weitere Jahre die Aufgaben für die Europäische Staatsanwaltschaft übernehmen sollten. Die griechische Justiz verlängerte ihre Amtszeit aber nur um zwei Jahre.

ivEUV ist die Abkürzung für den Vertrag über die Europäische Union

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