Verfassungsbruch zur Wasserprivatisierung

AthensLive Wire Newsletter, 25.3.2023:
„Ein Gesetz, das einen entscheidenden Schritt in Richtung Wasserprivatisierung geht, wurde diese Woche nur mit den Stimmen der ND verabschiedet, da sich die SYRIZA der Stimme enthielt. Am selben Tag wurde ein Urteil des Staatsrats (Συμβούλιο της Επικρατείας) des obersten Verwaltungs- und Verfassungsgerichts Griechenlands, veröffentlicht. Demnach muss die Regierung die Aktien der Wasserunternehmen an den Staat zurückgeben. Das Gericht hat entschieden, dass es gegen die Verfassung verstößt, wenn diese Bestände privatisisert werden. Die Regierung hat sich nicht nur bis heute über das Gerichtsurteil hinweggesetzt, sondern auch den nächsten Schritt in Richtung Wasserprivatisierung getan.

Der Gesetzentwurf zur Wasserprivatisierung wurde am Mittwoch verabschiedet. Mit diesem Gesetzesentwurf änderte das Ministerium für Umwelt und Energie den Namen der Energieregulierungsbehörde in „Regulierungsbehörde für Abwasser, Energie und Wasser“ und erweiterte damit ihre Zuständigkeiten um die Wasserpolitik.

Wie hängt das direkt mit der Wasserprivatisierung zusammen?

Nun, Regulierungsbehörden sind weltweit mit bestimmten Märkten verbunden – Energie ist das prominenteste Beispiel. Warum also braucht man eine solche Behörde, um die Wasserpolitik zu regulieren? Dieses Gesetz wird weithin als der entscheidende Schritt zur Wasserprivatisierung angesehen.

Dies umso mehr, als es Klauseln wie Artikel 11 enthält, der vorsieht, dass die neue Behörde „die ordnungsgemäße Durchführung der Verträge, mit denen Wasserdienstleistungen an Dritte vergeben werden, überwacht und beaufsichtigt“ und dass sie „Wasserdienstleister zertifiziert“.

Die Wasserprivatisierung verstößt gegen das Urteil des Obersten Verwaltungs- und Verfassungsgerichts, des Staatsrats. Im Februar 2022 erließ der Staatsrat eine bahnbrechende Entscheidung, die die öffentliche Kontrolle über die Wasserversorgung festschrieb und verlangte, dass die EYDAP-EYATH-Aktien der Wasserunternehmen, die 2016 in den Wachstumsfonds (den Fonds, in dem staatliches Eigentum landet, bevor es an „Investoren“ verkauft wird) übertragen worden waren, an den Staat zurückgegeben werden. Sie erklärten diese Übertragung für verfassungswidrig.

Was hat die ND-Regierung daraufhin getan? Sie hob die Entscheidung des Staatsrats auf: Im Juli 2022 verabschiedete sie einen Gesetzentwurf, wonach die meisten Aktien des Wasserunternehmens beim Wachstumsfonds verbleiben und „nicht zurückgegeben oder überlassen werden.“ Gleichzeitig nahm die Regierung in diesen Gesetzentwurf eine Klausel auf, die darauf abzielt, diejenigen zu entwaffnen, die erneut eine Beschwerde beim Staatsrat einreichen wollen. Die Mitarbeiter von EYDAP und EYATH wandten sich an den Ausschuss, der entscheiden soll, ob die gerichtliche und politische Macht mit den Entscheidungen des Gerichtshofs übereinstimmt.

Der Ausschuss gab 2023 zwei Entscheidungen heraus, in denen er feststellte, dass die Regierung den Entscheidungen des Gerichtshofs nicht nachgekommen war, wonach die Übertragung der EYDAP- und EYATH-Aktien auf den Wachstumsfonds gegen die Verfassung verstößt, und sie aufforderte, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Aktien spätestens innerhalb von sechs Monaten an den Staat zurückzugeben.

Diese Beschlüsse wurden an dem Tag veröffentlicht, an dem das Parlament den Gesetzesentwurf zur Unterstellung der Wasserdienstleistungen unter eine „Regulierungsbehörde“ erörterte.

Es ist erwähnenswert, dass der wissenschaftliche Rat des Parlaments in einem Bericht über das neue Gesetz u.a. feststellte, dass „sich die Frage stellt, ob und inwieweit die der Regulierungsbehörde übertragenen Zuständigkeiten unter die Entscheidungen des Staatsrats fallen“.

Die Vereinigung der Verwaltungsrichter und die ehemalige Staatsrats-Präsidentin Maria Karamanov haben gegen den Gesetzentwurf Stellung bezogen und ihn als verfassungswidrig bezeichnet.

Die Partei MeRA25 hat eine Anfrage an die Präsidentin Griechenlands gestellt und sie gebeten, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. „Wir fordern die Präsidentin, zumal sie in der Vergangenheit als Staatsrats-Präsidentin fungiert hat, auf, das zu tun, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: die Entscheidungen der obersten Gerichte zu respektieren, was die Regierung nicht getan hat, und den Gesetzentwurf an das Parlament zurückzuverweisen, wie es Artikel 42 der Verfassung vorsieht. Wasser ist ein öffentliches Gut.“

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