
Mittlerweile eskaliert der Streit zwischen Institutionen, die zum Schutz der Bürger:innen gegen staatliche Willkür geschaffen wurden und dem Mitsotakis-System. Zunächst einmal ist über die nächste Episode der Taten des Christos Rammos, des Präsidenten der Behörde für den Schutz der Privatsphäre und der Kommunikation (ADAE) zu berichten. Siehe zur Vorgeschichte unseren Bericht.(1)
Rammos hatte am 17. Januar offiziell eine Anhörung vor dem Ausschuss für Institutionen und Transparenz des griechischen Parlaments beantragt, um das Parlament über die Ergebnisse seiner Behörde bezüglich des Abhörskandals zu informieren. Er hatte den Antrag beim Ausschussvorsitzenden Bouras eingereicht und den Parlamentspräsidenten Tasoulas über diesen Antrag informiert. Zunächst sagte der Ausschussvorsitzende Bouras, er werde „abwarten, bis der Antrag von Herrn Rammos konkretisiert ist, und dann werden die dafür vorgesehenen Verfahren eingehalten. Wir werden sehen, wenn die Beweise konkreter werden“. Ein Nea-Dimokratia-Mitglied des Ausschusses zeigte sich empört und warf Rammos vor, mit diesem Schritt seine Befugnisse zu überschreiten. Er sagte, es sei Sache des Parlaments zu entscheiden, wann es den ADAE-Vorsitzenden zu einer Aussage auffordere.
Etwas später behauptete der Parlamentspräsident Tasoulas, dass es im Ausschuss „keine selbst eingeladenen Gäste gibt. Der Ausschuss lädt ein. Man macht keine Eigenwerbung. Es ist keine Seltsamkeit oder Sturheit. Es gibt einen institutionellen Prozess.“ (2)

Christos Rammos legte am 20. Januar mit einem zweiten Schreiben an Tassoulas und Bouras nach. Darin heißt es „Ich habe den Antrag auf Einberufung des Ausschusses für Institutionen und Transparenz in meiner Eigenschaft als Präsident der Behörde und auf der Grundlage von Artikel 8 Absatz 6 des kürzlich verabschiedeten und erlassenen Gesetzes 5002/2022 eingereicht. Bekanntlich heißt es in dieser Bestimmung, die die individuelle Zuständigkeit des Präsidenten der ADAE festlegt, dass >6. Der Präsident der ADAE unterrichtet den Präsidenten des Parlaments, die Führer der im Parlament vertretenen Parteien und den Justizminister über Fragen der Vertraulichkeit der Kommunikation.< Außerdem betonte Rammos in seinem Brief, dass „weder die Geschäftsordnung des Parlaments in Artikel 43A noch das Organgesetz über die ADAE etwas anderes in dieser Frage vorschreiben“. Dann fügte er noch hinzu, dass er nach dem geltenden Rechtsrahmen eine Pflichtverletzung begangen hätte, wenn er nicht darum gebeten hätte, das Parlament zu informieren.
Nicht nur die Behörde für den Schutz der Privatsphäre und der Kommunikation, sondern auch die Datenschutzbehörde (Aρχή Προστασίας Δεδομένων) wehren sich gegen die Vertuschung des Abhörskandals. Die Datenschutzbehörde hatte in den letzten sechs Monaten Kontrollen der Verwendung von Spionagesoftware zur Überwachung von Smartphones u. a. Geräten durchgeführt, ohne es öffentlich mitzuteilen. Am 20. Januar wurde bekannt, dass die Datenschutzbehörde schon 40 SMS-Nachrichten nachweisen konnte, die den Link zur Installation de Überwachungssoftware Predator enthielten (3). Sie wurden an etwas mehr als 20 Nummern geschickt wurden. Jedes Ziel hat also mehr als einen SMS-Köder erhalten. Die Datenschutzbehörde setzt diese Untersuchung allerdings noch fort.
Schon am 13. Januar hatte die Behörde eine Geldbuße gegen die Frima Intellexa verhängt. Dies ist die Firma, die Predator in Griechenland verkauft. Die Geldbuße von 50.000 Euro wurde „wegen mangelnder Zusammenarbeit mit der Behörde“ verhängt. Auf der Website der Datenschutzbehörde heißt es dazu: „Die Überwachungsbehörde führte eine Verwaltungsprüfung von Intellexa S.A. durch, in der Fälle untersucht wurden, in denen Überwachungssoftware auf den Mobilfunkterminals der Nutzer zum Zwecke der unwissentlichen Überwachung sowie der anschließenden Erhebung und Verarbeitung ihrer mit dieser Software erfassten personenbezogenen Daten installiert wurde. Da das Unternehmen zu lange brauchte, um die Fragen der Behörde zu beantworten, und keine spezifischen Informationen zur Verfügung stellte, die angefordert wurden und sich in seinem Besitz befanden, verhängte die Behörde eine Geldbuße in Höhe von 50.000 EUR und ordnete die sofortige Übermittlung bestimmter Informationen an.“ (4)
Man kann nur hoffen, dass sich noch mehr Menschen gegen die Orbanisierung Griechenlands wehren – in unterschiedlicher Art und Weise auf den verschiedenen Ebenen der gesellschaftlichen Auseinandersetzung.
Anmerkungen
(1) https://griechenlandsoli.com/2023/01/16/das-schleifen-der-demokratie/
(2) https://www.news247.gr/politiki/o-rammos-ekthetei-kyvernisi-kai-proedro-voylis-o-nomos-toy-dinei-to-dikaioma-na-enimerosei-ti-voyli.9910787.html
(3) https://www.efsyn.gr/ellada/koinonia/375227_koybari-tis-ypothesis-predator-xetyligetai
(4) https://www.dpa.gr/el/enimerwtiko/prakseisArxis/epiboli-prostimoy-stin-etaireia-intellexa-gia-mi-synergasia-me-tin-arhi