
Das Bundesverfassungsgericht schwingt sich zum europäischen Bundesverfassungsgericht auf
Von Tomasz Konicz, telepolis, 5.5.2020: „Kommentar: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der EZB droht das morsche „Europäische Haus“ vollends zum Einsturz zu bringen.
Die wichtigste geldpolitische Maßnahme, die seit Ausbruch der Eurokrise den Bestand der Eurozone gewährleistete, ist nach einem Urteilsspruch des Verfassungsgerichts in Karlsruhe teilweise grundgesetzwidrig. Der Aufkauf von Staatsanleihen, den die Europäische Zentralbank EZB im gigantischen Umfang betreibt, um die Konjunktur in der Eurozone anzukurbeln, ist nach dem Urteil der Verfassungsrichter teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Konkret bemängelten die Karlsruher Verfassungshüter, dass weder Bundesregierung noch Bundestag das betreffende Aufkaufprogramm der EZB (Public Sector Purchase Programme – PSPP) geprüft hätten, um anschließend von der Europäischen Notenbankern einen Nachweis über seine Verhältnismäßigkeit zu verlangen. Die Anleihekäufe sollen nach Ansicht Karlsruhes „im Verhältnis zu ihren Nebenwirkungen unverhältnismäßig“ sein, wie es die Tagesschau auf ihrer Internetpräsenz in schönstem Juristendeutsch formulierte.“ weiterlesen
(1): Volker Kauder 2011. Er war von 2005 bis 2018 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion