Häuser werden geräumt – Regierung verschleiert oder lügt

Zwangsversteigerung

„kein Haus des Volkes den Händen des Staates des Bankers“ Foto: Konstantinos Tsakalidis / SOOC

Von Ralf Kliche
Wie berichtet („Bewegung „Ich zahle nicht“), rückt der Beginn der Online-Auktionen für nicht bediente Hypothekendarlehen näher. Der gesetzliche Schutz von Immobilienbesitz mit einem Wert von weniger als 300.000 Euro (Katseli-Gesetz) läuft mit dem Ende des Monats November aus. Deshalb nimmt jetzt die Diskussion um die Frage an Fahrt auf, ob diese Immobilien weiterhin von der Zwangsversteigerung – und der anschließend möglichen Zwangsräumung – ausgeschlossen bleiben, wie dies die Regierung zusicherte.

So schrieb die Nachrichtenagentur ANA-MPA schon am 11. Oktober: „Darauf, dass kein Haus mit einem Wert unter 300.000 Euro bei den beginnenden elektronischen Auktionen zur Versteigerung kommt, sei es durch das Katseli-Gesetz geschützt oder nicht, einigte sich der Justizminister Stavros Kontonis mit den Banken. Insbesondere mit Blick auf die Einführung elektronischer Auktionen haben die Banken mit Kontonis vereinbart, Erstwohnungen, Ferienhäuser und andere Arten von Immobilien mit einem Wert von bis zu EUR 300.000 von elektronischen Auktionen auszuschließen.“ (1)

Dabei wurde von Regierungsseite betont, es handele sich um ein „Gentleman’s Agreement“, das keine Rechtsform bekommen solle.

Angesichts dieser merkwürdigen Weigerung, der Absprache eine Rechtsform zu geben, hatte der Abgeordnete Yannis Saridis am 14.11. eben diese Frage an den Justizminister gestellt und nun als Antwort erhalten: „Da wir gerade dabei sind, Prozesse zwischen den Banken und dem Wirtschaftsministerium aufzubauen, müssen wir erst abwarten und sehen, ob diese Erfolg haben und dann wird das Justizministerium eine Gesetzgebung empfehlen.“ (2)

In dieser Antwort ist von „Prozessen“ aber nicht mehr von „Verpflichtungen“ die Rede. Unterdessen erklärte auch der Präsident des Griechischen Bankenverbandes, Nikos Karamouzis am 14.11., dass es keine Vereinbarung für den Schutz von Immobilien außerhalb des Katseli-Gesetzes gibt: „Im Moment sind unsere Prioritäten klar. Es gibt keinerlei Absprache. Wir haben uns entschieden, uns bei den elektronischen Versteigerungen zunächst auf die großen Vorgänge zu konzentrieren. Sie haben Priorität. Das bedeutet aber nicht, dass es eine Übereinkunft gibt, die Versteigerungen danach nicht fortzusetzen.“ (3)

So entpuppt sich die Zusage der Regierung über den Schutz der Häuser vor den Banken zusehends als Schutzbehauptung der Regierung, ihre Abkehr von ihrer alten Parole „Kein Haus den Bankern“ nicht zu deutlich werden zu lassen.

Die Wirklichkeit spricht ohnehin eine andere Sprache. Die Gruppe „Drómos Anoichtós“ (Offene Straße) trägt Informationen aus den Immobilienversteigerungen des Landes zusammen und kommt z.B. für den 22.11. auf 130 Immobilien-Auktionen in ganz Griechenland. Davon lagen 77 Immobilien, also fast 60% in ihrem Handelswert unter 300.000 Euro. Eine Woche zuvor berichtete sie von 157 Immobilienauktionen, davon 70 Versteigerungen von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Bei 116 dieser Auktionen (73,8%) lag der Handelswert unter 300.000 Euro. (4)

Thanos Kamilalis von ThePressProject kommt zu dem Schluss: „Bei den Auktionen prallen zwei verschiedene Welten aufeinander. Auf der Seite eine Bewegung, die diese Auktionen seit mehr als einem Jahr landesweit blockiert, zusammen mit einer Mehrheit von Notaren, die beschlossen hat, bis zum Jahresende nichts zu unternehmen. Auf der anderen Seite die Banken, eine kleine Gruppe von Notaren, aber auch die Regierung, die nicht in der Lage ist, dem Druck der Kreditgeber Widerstand zu leisten. Sie treiben mit den Mitteln der Propaganda und der Diffamierung Prozesse voran, die das Vermögen der unteren Schichten bedrohen. Die Schlacht um die Immobilien in Griechenland hat gerade erst begonnen.“ (5)

(1) http://www.amna.gr/home/article/195210/Sumfonia-Kontoni-me-tis-trapezes-na-exairethoun-apo-tous-ilektronikous-pleistiriasmous-spitia-eos-300000-euro
(2) zitiert nach: https://www.thepressproject.gr/article/120248/I-maxi-ton-pleistiriasmon-kai-o-anarmodios-Kontonis
(3) zitiert nach: https://www.thepressproject.gr/article/119705/Trapezes-Den-uparxei-kapoia-sumfonia-gia-prostasia-apo-ilektronikous-pleistiriasmous
(4) http://www.dromosanoixtos.gr/2017/11/15112017.html
(5) siehe Artikel aus Anmerkung 2

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Ralf Kliches Beiträge, Zwangsräumungen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s