Pushback-Dokumentar: Norwegisches Gericht lehnt Auslieferung von Tommy Olsen an Griechenland ab

Bild: Yorgos KonstantinouImagistan

Von Matthias Monroy, netzpolitik.org 17.5.2026:
„Tommy Olsen nutzt soziale Medien, um Geflüchtete sichtbar zu machen und damit deren Pushbacks zu verhindern. In Griechenland soll ihm deshalb der Prozess gemacht werden. Die Auslieferung des Norwegers ist nun abgewendet – vorerst.
Das norwegische Berufungsgericht Hålogaland hat die Auslieferung des Aktivisten und Pushback-Dokumentars Tommy Olsen an Griechenland einstimmig abgelehnt. Das Gericht befand, dass die Handlungen, die griechische Behörden Olsen vorwerfen, nach norwegischem Recht keine Straftaten darstellen. Zudem erkannte es eine Gefahr der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Der Beschluss eines Verwaltungsgerichts, das im März die Auslieferung Olsens grundsätzlich erlaubte, ist damit nichtig.“
Weiterlesen: https://netzpolitik.org/2026/norwegisches-gericht-lehnt-auslieferung-von-tommy-olsen-an-griechenland-ab/

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Kriminalisierung von Flucht, Pushbacks veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar