Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Pushbacks in Griechenland sind System, keine Einzelfälle

Zu diesem Buch siehe: the black book of pushbacks

Tagesschau 07.01.2025:
Urteil des EGMR: Pushbacks in Griechenland – System statt Einzelfälle
An den EU-Außengrenzen werden seit Jahren Flüchtlinge zurückgeschickt, ohne einen Asylantrag stellen zu können. Der EGMR stellt nun fest: Es gibt ein System illegaler Zurückweisungen durch die griechischen Behörden.
Von Max Bauer und Philip Raillon, ARD-Rechtsredaktion
Im Mai 2019 überquerte eine türkische Staatsbürgerin die Grenze nach Griechenland. Sie wollte in dem EU-Staat Asyl beantragen, da sie als Anhängerin der oppositionellen Gülen-Bewegung in der Türkei zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war.
Doch in Griechenland wurde sie festgenommen und noch am selben Tag zurück in die Türkei geschickt, mit einem Schlauchboot über den Grenzfluss Evros. Griechische Behörden taten dies also, ohne vorher zu prüfen, ob sie Anspruch auf Asyl haben könnten.
Erfolgreiche Klage gegen Griechenland
Das verstieß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilte heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dabei sahen die Straßburger Richter genügend Hinweise für ein Pushback-System der griechischen Behörden, wie es NGOs und Medienberichte seit Jahren beschreiben. „So deutlich wurde das bislang vom EGMR noch nicht benannt“, sagt Constantin Hruschka, Rechtswissenschaftler und Professor an der Evangelischen Hochschule Freiburg.“
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