Neues Gesetz macht Seenotrettung fast unmöglich



Von Christos Christou
In vielen Büchern, die als „Lebenshilfe“ dienen sollen (die erstaunliche Beliebtheit genießen), wird öfters erklärt, dass jede Krise die Möglichkeit zur Reflexion und Neubesinnung bietet. Im Falle der aktuellen Krise in Afghanistan könnten wir erwarten, dass die europäischen Regierungen endlich verstanden haben, dass sie selber einen nicht geringen Anteil an den globalen Fluchtursachen mittragen und eine Umstellung der brutalen Migrations- und Flüchtlingspolitik notwendig ist.
Wenn wir jedoch nach Griechenland schauen, so können wir leider keine Anzeichen für ein Umdenken der Regierungspartei erkennen. So hat z.B. der zuständige Minister für Migrations- und Flüchtlingspolitik, Notis Mitarakis, die Abschiebungen nach Afghanistan noch nicht verboten. Es finden angesichts der jetzigen chaotischen Zustände im Moment keine Abschiebungen statt, aber es fehlt immer noch an einer symbolischen Entscheidung, die diese unmenschliche Behandlung aussetzt.
Sehr viel schwerwiegender als diese Unterlassung ist, dass am 03.09.2021 im griechischen Parlament ein neues Gesetz beschlossen wurde. Es erschwert die Arbeit der NGOs, die in Griechenland bei der Rettung von Geflüchteten aktiv mithelfen, erheblich. So stehen von jetzt an alle Organisationen, die Menschenleben retten, unter der direkten Kontrolle der griechischen Küstenwache und dürfen nicht mehr in ihrem Einsatzgebiet agieren. Wenn wir uns die Frage stellen, wieso es den NGOs nicht mehr erlaubt ist, die griechische Küstenwache bei ihren Einsätzen zu begleiten, dann scheint der einzige plausible Grund in der illegalen Handlungsweise der griechischen Behörden zu liegen.

DIe griechische Küstenwache wurde vielfach von Mitarbeiter*innen von NGOs und von Journalist*innen beschuldigt, Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Neben gefährlichen Praktiken wie Pushbacks oder Manövern, die darauf abzielen, die Schlauchboote am Überqueren der türkisch-griechischen Wassergrenze zu hindern, handelt es sich auch um Gewaltanwendungen, Diebstähle und sexuelle Übergriffe gegenüber geflüchteten Menschen.

Letzte Woche gab es sogar eine Anklage von Menschen, die, als sie die griechische Küste erreicht hatten, von den Sicherheitskräften in einen abgelegenen Ort geführt wurden. Danach wurden ihnen alle ihre Wertsachen abgenommen. Dabei gab es auch Fälle von sexuellen Übergriffen und Gewaltanwendung. Die Kläger*innen wurden dann ohne Schwimmwesten in kleine, nicht manövrierfähige Schlauchboote gesetzt und auf die türkische Küste gelenkt. Nach ungefähr 12 Stunden wurden sie dann von der türkischen Küstenwache gerettet. Jetzt sind sie immer noch in der Türkei.

Die Präsenz von NGOs in dem Einsatzgebiet der griechischen Staatsbehörden könnte solche Fälle verhindern. Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, hat die Mitglieder des griechischen Parlaments gebeten, die entsprechenden Paragraphen des Gesetzesentwurfs, die „die lebensrettende Arbeit der NGOs verhindern“ gründlich zu überdenken und sich an die Verpflichtung des Landes, sich an die europäische Menschenrechtskonvention zu halten, zu erinnern. Leider wurde sie nicht erhört.

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