
Nicht genug, dass Geflüchtete bestohlen, misshandelt, entführt und auf nicht manövrierfähigen Minischlauchbooten im Meer ausgesetzt werden – jetzt erhalten sie dafür, dass sie ihr Leben retten wollen, noch eine Geldstrafe von 5000.- Euro!
Von Yorgos Pagoudis, efsy.gr 24.8.2021:
„Verfolgt und entwurzelt, vergessen Sie nicht, sich testen zu lassen!
Die griechische Polizei dachte sich einen weiteren ungeheuerlichen Trick für eine rachsüchtige Behandlung von Geflüchteten aus: Sie verhängt eine Geldstrafe von 5.000 Euro pro Kopf für Menschen, die mit Booten griechischen Boden erreichen…aufgrund einer Corona-Verordnung.
Geflüchteten, die in Griechenland ankommen, droht nun ein Bußgeld von 5.000 Euro am Tag ihrer Ankunft in Griechenland. Die Polizei hat die im März 2020 eingeführte Praxis wieder aufgenommen, neu ankommenden Geflüchteten Bußgelder zu verhängen, wobei sie sich auf die für Touristen und Besucher des Landes geltenden Rechtsvorschriften zum Coronavirus beruft.
Über die Gültigkeit der Geldbußen wird ebenfalls vor Gericht entschieden werden, nachdem die Opfer dieser zutiefst reaktionären Politik, die die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus zum Vorwand für die Umsetzung der extremen Abschreckungspolitik der Regierung benutzt, Berufung eingelegt haben.
Damals wurden gegen einiger weniger Personen Bußgelder verhängt, aber es scheint, dass diese Taktik nun verallgemeinert wird, offenbar im Hinblick auf die verschärfte Abschreckungspolitik an den Grenzen gegenüber afghanischen Geflüchteten, die versuchen, den Taliban zu entkommen.
Geldstrafen in Höhe von insgesamt 125.000 Euro wurden von der Polizeidirektion von Chios gegen 25 neu angekommene Geflüchtete verhängt, die vor zwanzig Tagen auf Chios gelandet waren und, nachdem sie der Abschiebung entgangen waren, in die Quarantäneeinrichtung in Lefkonia gebracht wurden, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Nach Ablauf der 14-tägigen Quarantäne und dem Nachweis, dass sie nicht krank waren, wurden die Geflüchteten in das Aufnahme- und Identifizierungszentrum gebracht, wo ihre Personalien aufgenommen und ihre Bereitschaft, Asyl zu beantragen, festgestellt wurde.
Sie wurden jedoch nicht als Geflüchtete behandelt, sondern als Touristen oder Besucher, die bei der Einreise eine Impfbescheinigung mitbringen oder einen Antikörpertest machen müssen, um nachzuweisen, dass sie keine Träger des Virus sind.
Das Dokument, das sie unterschreiben sollten, ist auf Griechisch, und es wurde nicht in eine Sprache zu übersetzt, die für Geflüchtete aus afrikanischen Ländern oder arabischsprachigen Regionen verständlich ist.
Diese Bußgelder werden von dem Betrag abgezogen, den die EU den Asylbewerbern für die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zur Verfügung stellt.“