Griechischer Staat zahlt Fraport und Athener Flughafengesellschaft 308 Millionen Euro für Corona-Verluste

Zum Hintergrund der Entschädigungsforderungen Fraports an den Staat für Corona-Verluste siehe: Fraport-Flughäfen: Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste

ThePressProject, 11.6.2021:
„Die Regierung bietet den Unternehmen, die die Flughäfen des Landes betreiben, finanzielle Unterstützung an. Fraport wird für die Folgen der Pandemie mit mindestens 177,8 Millionen Euro durch Verrechnung mit seinen Verbindlichkeiten entschädigt, und die Athener Flughafengesellschaft „Eleftherios Venizelos“ erhält als Unterstützung oder Verrechnung mit Schulden rund 130 Millionen Euro.

Das sieht ein am Freitag vom Finanzministerium vorgelegter Gesetzentwurf vor. Konkret orientiert sich die Vergütung im Fall von Fraport an einer Studie von Deloitte zum Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen des Unternehmens. Es wurde festgestellt, dass der Gewinn für den Pandemiezeitraum um 177.864.233 Euro hinter den Prognosen zurückblieb, und der griechische Staat stimmte zu, dass das Unternehmen die jährliche Konzessionsgebühr für die Jahre 2019, 2020 und 2021 nicht zahlen sollte.

Tatsächlich sieht die Vereinbarung vor, dass, wenn im Jahr 2021 das Passagieraufkommen an den Flughäfen unter 30,8 Millionen Passagiere und den Prognosen des Unternehmens in seinem Finanzmodell liegt, dann, so heißt es, werden beide Seiten „in gutem Glauben“ die Möglichkeit neuer Ausgleichszahlungen prüfen.

Es ist erwähnenswert, dass die Bestimmungen zur Entschädigung auf dem Vertrag von 2015 mit dem Staatlichen Vermögensfonds basieren, wobei die finanziellen Auswirkungen auf den Verkehr an den Flughäfen aufgrund der Pandemie unter das „öffentliche Haftungsereignis“ fallen, so der Gesetzentwurf. Der Vertrag für die 14 Regionalflughäfen wurde von den Betreibern als dezentralisiert beschrieben.

Was den Athener Flughafen Eleftherios Venizelos betreibende Unternehmen betrifft, so werden von den insgesamt 130 Mio. € 51,57 Mio. € in Form eines direkten Zuschusses gewährt, sofern die Europäische Kommission dies genehmigt. Für die verbleibenden Mittel gilt die Verrechnung von Lizenzgebührenverpflichtungen für die Rechteeinräumung der Jahre 2020, 2021 und 2022.

In der Ankündigung des Finanzministeriums wird argumentiert, dass die provokative Entschädigung gewährt wird, weil „es sich um wichtige Infrastrukturen des Landes handelt, deren ordnungsgemäßes Funktionieren untrennbar mit dem reibungslosen Leben in den Gebieten, denen sie dienen, verbunden ist, und weil diese Infrastrukturen durch den Ausbruch der Gesundheitskrise und die daraus resultierenden, notwendigen Reisebeschränkungen einen besonders schweren Schlag erlitten haben“.

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