
wochenblatt.de, 9.4.2020:
„Griechenland muss Flüchtlinge in seinen Lagern vor dem Coronavirus schützen: Zu diesem Urteil kam am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter gaben damit einer Eilbeschwerde von drei Migranten statt.
Die drei Geflüchteten – zwei unbegleitete Minderjährige und ein 80-jähriger Mann – hatten die Beschwerde wegen der Überbelegung ihrer Lager in Griechenland und wegen der verheerenden Hygiene-Bedingungen eingelegt.
Das Menschenrechtsgericht verurteilte das Land, die drei Migranten zu verlegen oder ihnen durch anderweitige Maßnahmen eine Unterbringung in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gewährleisten, die „eine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung“ ausschließt.“ weiterlesen