
Von Achim Rollhäuser
In den frühen Morgenstunden des 14. Juni 2023 sank 90 km vor Pylos (Stadt auf der Peloponnes in Südwestgriechenland) der Fischkutter Adriana. Die Adriana war von Tobruk in Ostlibyen mit ungefähr 750 Geflüchteten an Bord in Richtung Italien gestartet. Vor Pylos geriet sie wegen Versagen des Motors in Seenot. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Such- und Rettungszone (SAR) Griechenlands. Von der italienischen Küstenwache wurde die griechische Küstenwache informiert. Stunden später ließ das „Koordinierungszentrum für Suche und Rettung“ der Küstenwache in Piräus ein Patrouillenboot von Kreta aus (ca. 280 Kilometer bis zur Adriana) in Richtung der Adriana auslaufen. Das Boot war für die Rettung von Schiffbrüchigen ungeeignet; es befanden z. B. sich nur einige wenige Rettungswesten an Bord.
Nachdem das Küstenwachboot bei der Adriana angekommen war, vergingen wieder Stunden, ohne dass irgendetwas zur Rettung der Geflüchteten unternommen wurde. Handelsschiffe, die in der Nähe waren und sogar den Geflüchteten etwas Proviant zukommen lassen wollten, wurden von der Küstenwache weggeschickt. Schließlich unternahm die Küstenwache mitten in der Nacht den Versuch, die Adriana ins Schlepptau zu nehmen. (Wahrscheinlich wollte man sie in Richtung italienische SAR abschleppen, um die „Last“ der 750 Geflüchteten los zu sein.) Der Fischkutter, dem bauartbedingt ein derartiges Manöver nicht zugemutet werden durfte, schaukelte sich auf und kenterte. Von den 750 Geflüchteten sanken alle, die sich im Schiff befanden – es handelte sich um über 500 Menschen –, auf den Meeresgrund. (Das Mittelmeer ist hier über 4000 m tief.) 82 Geflüchtete wurden tot geborgen, 104 überlebten.
Auch nach dem Kentern der Adriana wartete die Küstenwache noch fast eine Stunde, bevor sie mit Rettungsmaßnahmen begann. Es ist zu vermuten, dass die Einleitung dieser Maßnahmen damit zusammenhängt, dass sich eine Motorjacht näherte und begann, Schiffbrüchige an Bord zu nehmen.
Wir berichteten bereits mehrfach über den Fall.i
Seitens der Regierung wurde die Küstenwache für ihren Einsatz gelobt. Irgendwelche disziplinarischen Maßnahmen wurden nicht getroffen. Die Staatsanwaltschaft (StA) beim Marinegericht in Piräus leitete ein förmliches Verfahren gegen die Besatzung des Patrouillenboots und die im Lagezentrum diensthabenden Beamten der Küstenwache ein.
Wegen der zu Beginn sehr schleppenden Ermittlungen nahm der griechische Ombudsmann selbständig ein Verfahren auf. Im Bericht des Ombudsmanns vom Februar 2025 wurden der Einsatzzentrale der Küstenwache und der Besatzung des Patrouillenboots die Verantwortung für das massenhafte Ertrinkenlassen zugewiesen.ii
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen waren im Dezember 2024 abgeschlossen. Die StA wollte 17 Beamte anklagen. Gegen den heutigen Chef der Küstenwache, Trífon Kondisás, und drei weitere hohe Offiziere wurde das Verfahren eingestellt. (Kondisás wurde einige Zeit nach der Katastrophe – wir sprechen hier in nicht-regierungsfreundlichen Kreisen üblicherweise vom Pylos-Verbrechen – sogar befördert.) Gegen die Einstellung legten die Überlebenden durch ihre Anwält*innen Beschwerde ein.
Im Mai dieses Jahres wurden die Ermittlungen gegen die 13 Besatzungsmitglieder des Küstenwachbootes und vier Offiziere im Lagezentrum ausgeweitet; es wird gegen sie jetzt nicht nur wegen Vergehen, sondern wegen Verbrechen ermittelt. Die Offiziere sind der zum Zeitpunkt des Vorfalls amtierende Chef der Küstenwache, Giorgos Alexandrakis, der Leiter und zwei weitere leitende Beamte des Einsatzzentrums; alle hatten in der verhängnisvollen Nacht Dienst.
Die Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung hinsichtlich der weiteren vier Offiziere der Küstenwache hatte jetzt beim Beschwerdegericht Erfolg, etwas, was nicht ohne weiteres zu erwarten war. Wir haben angenommen, dass die Regierung und die ihr willfährige Justiz den Chef der Küstenwache und die anderen ranghohen Offiziere aus der Schusslinie halten wollen.
Andererseits ist die griechische Öffentlichkeit im letzten Jahr aufgewacht. Es werden nicht mehr alle staatlichen Verbrechen und Skandale achselzuckend hingenommen. Bei den großen Demos im Winter dieses Jahres zum Tempi-Verbrecheniii waren allein in Athen bis zu 750.000 Menschen auf der Straße. Das könnte dazu geführt haben, dass die Staatsanwaltschaft – direkten oder indirekten – Druck bekommen hat, das Verfahren halbwegs rechtsstaatlich zu betreiben. So wird dann gegen einige Beamte ein Verfahren eröffnet, die dann später freigesprochen werden könnten. So könnten Staat und Regierung behaupten, es habe ein faires Verfahren gegeben. (Minister können, wie auch Parlamentarier, sowieso nicht zu Rechenschaft gezogen werden. Sie genießen Immunität.)
Also wies nun die Staatsanwaltschaft des Beschwerdegerichts die Staatsanwaltschaft des Marinegerichts von Piräus an, Ermittlungen wegen Verbrechen auch gegen diejenigen einzuleiten, gegen die das Verfahren eingestellt wurde. Damit hatte die Beschwerde in vollem Umfang Erfolg.
Die Staatsanwaltschaft benennt Verbrechen und andere Straftaten [also Vergehen], nämlich: a) [fortgesetzte] Aussetzung durch Unterlassung bei gesetzlicher Verpflichtung zur Rettung und Bergung von Personen in hilfloser Lage, wodurch der Tod der Opfer verursacht wurdeiv, b) … c) fahrlässige Tötung durch [fortgesetzte] Unterlassung. Es geht also nur um die unterlassene Rettung, nicht aber das versuchte Abschleppen, was zum Kentern der Adriana führte. Würde auch das angeklagt, hätten sich die Küstenwachenoffiziere eventuell wegen Totschlags oder sogar Mordes zu verantworten.
Dazu haben die Anwält*innen der Überlebenden und Angehörigen geschrieben:
„Erwähnenswert ist die im Beschluss der Staatsanwaltschaft enthaltene Einschätzung der Ursache des Kenterns und Sinkens des Schiffes:
„[…] Diese Version des Schleppens (zusammen mit dem Eingeständnis der Besatzung der P.P.L.S. 920 [des Patrouillenboots], dass sie ein Seil verwendet haben – ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht zugeben, dass dies zum Zweck des Schleppens geschah oder dass dies von den in der verhängnisvollen Nacht in der Einsatzzentrale Diensthabenden nicht erwähnt wurde) ist überzeugender und logischer, da von Seiten der Küstenwacheangehörigen keine detaillierte und plausible Erklärung für das plötzliche Kentern und Sinken des Fischereifahrzeugs (aus irgendwelchen anderen Gründen) gegeben wird. [….] Da die See ruhig war, keine Handelsschiffe in der Nähe waren (die großen Wellengang hätten verursachen können), massenhafte und plötzliche Bewegungen der Insassen auf und im Fischkutter (sowohl nach oben als auch horizontal, nach rechts oder links) fast unmöglich waren (sowohl aufgrund der Überfüllung als auch des entsprechenden Verbots der Schlepper, wie oben dargelegt), es dafür aber auch keinen Grund gab, erscheint das abrupte und kräftige Abschleppen durch das Schiff der Küstenwache als die einzig mögliche und konkrete Ursache, die den Fischkutter dazu brachte, (zu diesem bestimmten Zeitpunkt) die beiden heftigen Schwankungen (nach links und nach rechts) vorzunehmen, nicht wieder hochzukommen und zu kentern. […]“.[Zitat aus dem Beschluss der Staatsanwaltschaft!]
Wir, die Anwält*innen der Organisationen und Verbände, die die Überlebenden und Opfer des Schiffbruchs von Pylos vertreten, und diejenigen, die an diesem Fall gearbeitet haben und ihn unterstützen, begrüßen, dass den Beschwerden der Überlebenden und die Ausweitung der Strafverfolgung gegen alle vier hochrangigen Offiziere der Küstenwache, für die das Verfahren eingestellt wurde, stattgegeben wurde.
Die Anklageerhebung gegen nunmehr 21 Mitglieder der Küstenwache, einschließlich ihrer derzeitigen und ehemaligen Chefs und anderer hochrangiger Offiziere ihrer Führung, und die Eingeständnisse der Staatsanwaltschaft des Beschwerdegerichts stellen eine grundlegende und logische Entwicklung auf dem Weg, den Opfern Gerechtigkeit zukommen zu lassen, dar.
Die Organisationen:
– Netzwerk für die soziale Unterstützung von Flüchtlingen und Migranten
– Griechische Vereinigung für Menschenrechte (ELEDA)
– Griechischer Flüchtlingsrat (GCR)
– Refugee Support Aegean (RSA)
– Legal Center Lesbos“v
Der Verfahrensgang ist jetzt der, dass die weiteren vier Beschuldigten vor den Ermittlungsrichter vorgeladen werden. Sie werden jede Schuld von sich weisen und sich so verteidigen, wie das auch ihre bisher schon beschuldigten 17 Kollegen getan haben: „Ich habe Befehlen gehorcht.“vi Dann wird der Fall wieder der Staatsanwaltschaft übergeben, die die Anklageschrift erstellt. Anschließend entscheidet ein richterlicher Spruchkörper, ob die Anklage zugelassen wird. Falls ja, wird die zuständige Kammer des Marinegerichts in Piräus terminieren. Der Prozess dürfte somit erst in ein, zwei Jahren stattfinden.
Anmerkungen
i https://griechenlandsoli.com/2023/06/15/die-haltung-der-kustenwache-wirft-unerbittliche-fragen-auf/
– https://griechenlandsoli.com/2023/06/19/wir-wurden-von-der-kustenwache-versenkt/
– https://griechenlandsoli.com/2023/07/07/unbeschreibbare-grausamkeit-video-uber-das-toten-der-600-gefluchteten/
– https://griechenlandsoli.com/2023/12/18/6-monate-danach-unmengen-an-beweisen-aber-keine-gerechtigkeit-fur-pylos/#more-23064
– https://griechenlandsoli.com/2024/05/22/pylos-verbrechen-etappensieg-der-gerechtigkeit/
– https://griechenlandsoli.com/2024/12/04/neue-fakten-zum-pylos-verbrechen-wie-griechenland-die-sundenbock-luge-am-leben-erhielt/
– https://griechenlandsoli.com/2024/12/25/pylos-bauernopfer-der-justiz/
ii https://griechenlandsoli.com/2025/02/06/pylos-ombudsmann-fordert-die-strafrechtliche-verfolgung-von-hohen-offizieren-der-kustenwache/
iii vgl. https://www.dw.com/de/zugungl%C3%BCck-in-griechenland-wut-auf-das-politische-system/a-64968971
iv Entspricht dem § 221 deutsches Strafgesetzbuch
v https://rsaegean.org/en/pylos-shipwreck-prosecution-against-the-head-of-the-coast-guard/
vi https://wearesolomon.com/mag/format/investigation/following-orders-pylos-shipwreck-coast-guard/

