Diskussion in Griechenland über das Online-Archiv “Memories of the Occupation of Greece” (MOG)

Beitrag von mllebi
„Weder die Anerkennung der ‚historischen Verantwortung‘ noch die ‚moralische Wiedergutmachung‘ oder die Äußerung einer ‚öffentlichen Entschuldigung‘ oder gar die Entstehung eines öffentlichen ‚Gedächtnisses‘ als Instrument der Bewusstmachung der Verbrechen können die legitimen Ansprüche der Opfer ersetzen.“ 

In Griechenland läuft dazu eine Diskussion über das Online-Archiv “Memories of the Occupation of Greece”. Eine Reaktion des MOG-Projekts gibt hier: https://www.occupation-memories.org/aktuelles/mog-anakoinosi.html – leider geht es auf die wesentlichen Kritikpunkte nicht ein.

https://www.efsyn.gr/nisides/286353_mnimes-katohis-kai-oi-ellinikes-diekdikiseis-apozimioseon : Erinnerungen an die Besatzung und die griechischen Reparationsforderungen. 20.03.2021. Riki Van Booshoten*, Yiannos Thanasekos**

Weder die Anerkennung der „historischen Verantwortung“ noch die „moralische Wiedergutmachung“ oder die Äußerung einer „öffentlichen Entschuldigung“ oder gar die Entstehung eines öffentlichen „Gedächtnisses“ als Instrument der Bewusstmachung der Verbrechen können die legitimen Ansprüche der Opfer ersetzen.

Das digitale Archiv „Erinnerungen an die Besatzung in Griechenland“ (MOG) umfasst 93 Videoerzählungen über das Leben von griechischen und jüdischen Widerstandskämpfern und Opfern des Nationalsozialismus (Überlebende des Holocaust, Massenerschießungen, Zwangsarbeitslager).

Das Archiv entstand zwischen 2016 und 2018 im Rahmen eines Forschungsprojekts der Freien Universität Berlin, unter der wissenschaftlichen Leitung des bekannten Historikers Hagen Fleischer. Die Interviews wurden transkribiert und ins Deutsche übersetzt.

Das Projekt zielte laut seiner Website darauf ab, „das Bewusstsein und das Wissen über deutsche Kriegsverbrechen in Griechenland zu erhöhen“ und wurde von zwei Universitäten (Berlin und Athen), der Stavros Niarchos Stiftung, dem Griechisch-Deutschen Zukunftsfonds des Auswärtigen Amtes und der deutschen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ mitfinanziert.

Diese deutsche Förderung hat zu verständlicher Skepsis und sogar zu heftigen Reaktionen bezüglich der Motive hinter diesem ansonsten interessanten Projekt geführt.

Nach der Online-Präsentation einer Bildungsplattform am 2. Dezember 2020 verstärkten sich die Reaktionen. Es folgte eine hitzige öffentliche Debatte, in der dem MOG-Projekt u.a. „Geschichtsrevisionismus“ vorgeworfen wurde (Lyberatos, Educational Club 9.1. 2021), „Schönfärberei der nationalsozialistischen Vergangenheit“ (Mitafidis et al. „Eph.Syn.“ 29.12.20), „Gleichsetzung von Opfern und Opfern“ (Andreadis „Eph.Syn.“ 5.12.20) und „rohe deutsche Propaganda“ (Margaritis, 98.4, 7.12.2020).

Gleichzeitig prangerten Kritiker das Projekt entweder wegen der selektiven Verwendung von mündlichen Zeugnissen an (Andreadis) oder indem sie den wissenschaftlichen Wert von mündlichen Zeugnissen älterer Erzähler leugneten (Margaritis).

In Anbetracht der Tatsache, dass einerseits die deutsche Finanzierung in der Tat problematisch ist und andererseits die extremen Positionen der Kritiker – vor allem in Bezug auf das digitale Archiv der Zeugnisse – durch das Material des Projekts nicht untermauert werden, werden wir versuchen, mit einer nüchterneren Bewertung in drei miteinander verbundenen Bereichen zur öffentlichen Debatte beizutragen: der Frage der deutschen Reparationen, dem Wert mündlicher Zeugnisse und dem Unterricht über die Erfahrung der Besatzung und des Nationalsozialismus in griechischen Schulen.

Als Eröffnungsakt proklamiert der Nürnberger Prozess (1945-1956) das Recht als die überragende Sphäre, die sowohl die Verantwortlichkeit und Bestrafung der Täter als auch die den Opfern geschuldete Rechtfertigung und Wiedergutmachung öffentlich sichertstellt. Weder die Anerkennung der „historischen Verantwortung“ noch die „moralische Wiedergutmachung“ oder die Äußerung einer „öffentlichen Entschuldigung“ oder gar die Entstehung eines öffentlichen „Gedächtnisses“ als Instrument zur Sensibilisierung für Verbrechen können die legitimen Ansprüche der Opfer ersetzen.

In diesem Zusammenhang bleibt das seit langem bestehende Problem der deutschen Schulden gegenüber Griechenland, d.h. die Nichtanerkennung und Nichterfüllung der Reparationen – einschließlich des räuberischen Zwangsbesatzungsdarlehens (1.1.1942) -, die die Opfer der Naziverbrechen in Griechenland zu Recht einfordern, offen.

Der Nationale Rat zur Einforderung der Schulden Deutschlands bei Griechenland (ESDOGE, https://esdoge.gr ) hat die Forderungen der griechischen Seite klar und ausreichend dokumentiert und definiert.

Deutschland, das sich sowohl auf die dürftige „Entschädigung“ von 115 Millionen Mark (1) beruft, die Griechenland im Zeitraum 1959-1963 erhalten hat, als auch auf die Entschädigung, die die Stiftung „Verantwortung, Erinnerung und Zukunft“ in den Jahren 2001-2007 an etwa 2.000 griechische Überlebende der Zwangsarbeitslager gezahlt hat, hält die griechischen Forderungen für unbegründet und die Frage der Entschädigung für endgültig abgeschlossen (2). Die jeweiligen griechischen Regierungen ihrerseits haben entweder nicht gehandelt oder sich als zaghaft erwiesen und damit die offene Frage aufrechterhalten.

Hier liegt die erste Schwachstelle der MOG-Plattform: Viele der Texte, aus denen sich das Projekt zusammensetzt, dokumentieren das Ausmaß der materiellen Zerstörung und die Ausplünderung der Ressourcen einer zerstörten Gesellschaft sowie die traumatischen Dimensionen der brutalen Repressalien. Auch die deutsche Reparationsverantwortung wird anerkannt, aber eine dokumentierte Darstellung der langjährigen griechischen Ansprüche auf die Schulden Deutschlands gegenüber Griechenland fehlt völlig.

Bekanntlich unterliegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit keiner Verjährung. Die MOG-Plattform wird jedoch von einem Gefühl der „moralischen“ Wiedergutmachung für die Opfer dominiert. Es ist insofern überraschend, dass sowohl die wissenschaftlichen als auch die politischen Entscheidungsträger des Programms sich der Problematik voll bewusst sind. Es ist vielleicht kein Zufall, dass der einzige Hinweis auf die deutsche Wiedergutmachung auf der MOG-Website in der Rubrik „Erinnerung“ erscheint, nicht als eine Forderung der Gegenwart (die in den Opfergemeinschaften immer noch bestimmend ist), sondern als ein Element, das definitiv in die Vergangenheit gehört.

Dieses Schweigen kann mit Recht als ein Rückzug des deutschen Willens zum „Vergessen“ dieses brennenden Themas betrachtet werden. Wir glauben, dass die Plattform, wenn schon nicht Stellung beziehen, so doch zumindest die griechischen Forderungen und die bisherige deutsche Verhandlungsverweigerung genau darstellen sollte und muss.

Der deutsche Wille, die Vergangenheit zu vergessen, kommt auch im Gesetz der Stiftung Verantwortung, Erinnerung und Zukunft (2000) zum Ausdruck. Als Stiftungszweck wird – nach Abschluss der Wiedergutmachung für die Opfer der NS-Zwangsarbeitslager (2007) – u.a. die Förderung der „Erinnerung an totalitäre Regime und Despotie“ angegeben.

Erinnerung als Alibi. Im Gegensatz zu diesem institutionellen Gedächtnis, das in Europa tendenziell dominiert, müssen wir die Bedeutung des eigenen Gedächtnisses für die Märtyrer als Mittel der öffentlichen Rechtfertigung betonen.

Mündliche Zeugnisse

Die Tatsache, dass wir die Notwendigkeit einer klaren Position zur Aktualität der griechischen Forderungen betont haben, bedeutet jedoch nicht, dass wir den Wert des entstandenen digitalen Archivs von Zeugenaussagen unterschätzen. Ganz im Gegenteil.

Eine besonders wichtige Quelle für das historische Wissen über diese Zeit sind die 93 auf Video aufgezeichneten Berichte von anonymen und nicht identifizierten Zeitzeugen, Widerstandskämpfern und Überlebenden von Konzentrationslagern, Massenexekutionen und des Holocaust.

Die konventionellen („papierenen“) Aufzeichnungen, die wir über die Nazi-Verbrechen haben, stammen von den Institutionen, die sie verübt haben. Als solche sind sie nicht nur unvollständig (oft durch freiwillige Zerstörung), sondern auch in der Sprache der Täter verfasst und kodiert, indem sie die Opfer als überflüssige Wesen, als ‚Untermenschen‘, als ‚Objekte‘ (Stücke) darstellen, über die man beliebig verfügen kann.

Der Beitrag der mündlichen Zeugnisse als „lebendige Archive“ ist also entscheidend, erstens als ergänzende archivalische Quelle: Sie dokumentieren detailliert die verbrecherischen Handlungen der Besatzungsmächte, die diese zu beseitigen versuchten. Zum anderen sprechen die Zeugen nicht nur als Opfer, sondern auch als handelnde Subjekte. Sie sprechen darüber, wie sie die Geschichte erleben, über die Langzeitfolgen der NS-Verbrechen in ihren Gemeinden, aber auch über den massenhaften Widerstand – vor allem der EAM –  gegen die Achse. Sie zeigen Erfahrungen, Darstellungen, Bilder und Traumata, die in die historische Gegenwart eingebettet sind und damit wertvolles Archivmaterial und einen Forschungsgegenstand für den Historiker und Pädagogen darstellen.

Die Erzähler und Erzählerinnen des Projekts sind sich bewusst, dass sie vor der Geschichte aussagen, als Zeugen der Zukunft. So dienen ihre Zeugnisse nicht nur der Humanisierung der Opfer, sondern auch der Rechtfertigung der Widerstandsgeneration.

Das Archiv erkennt die Bedeutung ihrer Zeugnisse an und gibt ihnen die Würde zurück, die ihnen sowohl die Besatzungsmacht als auch die griechischen Nachkriegsregierungen genommen haben. Auf dieser Grundlage halten wir die abwertenden Beurteilungen von Kritikern des Programms, insbesondere wenn sie von Historikern kommen, für ungerechtfertigt und falsch.

Lernplattform und Szenarien

Die MOG-Bildungsplattform umfasst sechs thematische Szenarien. Sie beschäftigen sich mit den Erlebnissen der Kinder während der Besatzungszeit, dem Alltag, den Erfahrungen der Zwangsarbeit in den Lagern des Dritten Reiches, dem Widerstand und dem Holocaust.

Die Lernszenarien sind eine moderne, im griechischen Bildungswesen weit verbreitete Lehrmethode, die darauf abzielt, die Schüler von der Dominanz des Lehrbuchs zu befreien und das kritische Denken durch Empathie und die Vielfalt der Quellen zu fördern.

In den MOG-Bildungsszenarien werden die Schüler durch die Lebensgeschichten zweier Zeitzeugen in die thematische Einheit eingeführt. Es wird eine Einführung in den historischen Kontext des Geräts und den pädagogischen Ansatz gegeben.

Anschließend werden verschiedene Aktivitäten vorgeschlagen, die auf der Zeitzeugenerzählung beruhen, für die den Schülern aber eine recht umfangreiche Mappe mit Zusatzmaterialien (historische Texte, Archivmaterial, Tagebücher, Filme, Fotos) und eine einschlägige Bibliographie zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können sie für die Chronologie (die die wichtigsten Ereignisse in Griechenland, Europa und der Welt von 1933 bis 1949 darstellt) und das Stichwortverzeichnis verwendet werden.

Das Unterrichtsmaterial ist also ziemlich reichhaltig, aber es wäre falsch, die Gefahr eines fragmentarischen und hauptsächlich emotionalen Ansatzes zu unterschätzen, der das Ziel der Entwicklung eines kritischen historischen Denkens untergraben könnte.

Die Einfühlung in die Erfahrungen der Zeitzeugen kann als erster Kontakt der Schüler mit der Geschichte ein wirksames pädagogisches Mittel sein, aber ohne Vertiefung der historischen Grundbegriffe ist die Gefahr der Enthistorisierung und Entpolitisierung sichtbar. Auf dieser Ebene stellen wir einige wesentliche Schwächen des Programms fest, die korrigiert werden sollten.

Zeugnisse und kognitive Voraussetzungen

In der Tat setzt der fruchtbare pädagogische Einsatz von mündlichen Zeugnissen ein kohärentes historisches Wissen über ihren historischen Kontext voraus, in diesem Fall über die Begriffe Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg und Konzentrationslager.

Der Nationalsozialismus ist nicht nur eine Ideologie. Als Bewegung und als politisches Regime konstituiert er sich unter den spezifischen Bedingungen vielfältiger Krisen (sozialer, politischer, wirtschaftlicher und ideologischer Art), die auf internationaler Ebene durch den Ersten Weltkrieg ausgelöst wurden. Im Kontext der gigantischen Klassen- und politischen Konflikte jener Zeit und der tiefen wirtschaftlichen Krise und des Zusammenbruchs der Demokratie wurde der Nationalsozialismus als politische Wahl von Teilen der deutschen wirtschaftlichen und sozialen Eliten durchgesetzt.

Der Zweite Weltkrieg ist keine plötzliche Explosion. Er ist Teil der expansionistischen und imperialistischen Bestrebungen deutscher wirtschaftlicher und politischer Akteure aus dem späten 19. Jahrhundert, Bestrebungen, die der Nationalsozialismus zu der uns bekannten Raserei trieben. Die Institution der Konzentrationslager wiederum erfordert einen ganzheitlichen Ansatz und eine Priorisierung der komplexen und miteinander verknüpften Dimensionen der NS-Kriminalität.

Die Plattform spezifiziert weder das ursprüngliche politische Ziel der Lager, das darin bestand, die Gesellschaft zu terrorisieren, noch die Machtstruktur der Lager, an der auch die Häftlinge, sowohl politische als auch kriminelle, beteiligt waren.

Diese kognitiven Voraussetzungen müssen per Definition im Geschichtsunterricht der verschiedenen Bildungsstufen behandelt werden. Die Bildungsplattform, die mündliche Zeugnisse als Hilfsquelle nutzt, kann allein nicht die großen Lücken im griechischen Bildungssystem in Bezug auf den Unterricht dieser historischen Periode ausgleichen, ebenso wenig wie die allgemeine Verschlechterung des Geschichtsunterrichts.

Die aktuelle Reform lässt eine noch düsterere Zukunft erwarten. Unter diesen ungünstigen Umständen liegt es an den Pädagogen, die Zeugnisse richtig zu bewerten und zu nutzen.

*Lehrerin der Sozialanthropologie und Oral History **Professor der Politischen Soziologie

(1) Siehe. Hagen Fleischer, „Griechisch-deutsche Beziehungen und die Korrektur der Erinnerung“, in seinem Buch „Die Kriege der Erinnerung. Der Zweite Weltkrieg in der öffentlichen Geschichte“, Nefeli, 2008, 508-538. (2) Während es die Frage der Rentenzahlung an SS-Freiwillige in verschiedenen europäischen Ländern nicht für abgeschlossen hält!


https://www.efsyn.gr/stiles/apopseis/274775_germaniko-isozygio-mnimis-kai-apliroto-agos-ton-nazistikon-egklimaton : Die deutsche „Erinnerungsbilanz“ und der unbezahlte Lohn der NS-Verbrechen. 29.12.2020. Triantafyllos Mitafidis, Charis Tzamaklis, Dimitris Kourtis*

Jedes Abkommen zwischen Griechenland und der BRD muss im Rahmen eines aufrichtigen Prozesses der Anerkennung der Nazi-Verbrechen und der Gewährung materieller und moralischer Genugtuung für die unzähligen gemarterten Gemeinschaften unseres Landes stattfinden. Andernfalls wäre es eine weitere Beleidigung der Erinnerung an die Opfer und ihre Nachkommen und würde das ohnehin schon schwer belastete Trauma der deutsch-griechischen Beziehungen noch vertiefen.

Bereits in der frühen Nachkriegszeit versuchten sowohl West- als auch Ostdeutschland in unterschiedlichen Kontexten, eine Politik des „Erinnerungsmanagements“ oder – genauer gesagt – des „Abschluss der Rechnung“ der Gräueltaten des Nationalsozialismus umzusetzen (Vergangenheitsbewältigung).

Diese Bemühungen begannen schon recht früh, nämlich am 10. November 1947, als die alliierten Regierungen einen von deutschen Juristen ausgearbeiteten Plan zur sofortigen Rückgabe von unversehrt erhaltenem und zuvor beschlagnahmtem Eigentum genehmigten (Gesetz 59). Seitdem wurden mehrere Initiativen ergriffen, wie z.B. das Luxemburger Abkommen mit Israel im Jahr 1952 und das Bonner Abkommen mit Griechenland im Jahr 1960. Als Produkt der Zeit, insbesondere nach der Wiedervereinigung, ist der Übergang der deutschen Politik von der juristischen zur politischen und schließlich zur moralischen Verantwortung typisch, mit dem Ziel, die NS-Vergangenheit ohne weitere juristische Komplikationen endlich „abzuschließen“.

Die Speerspitze der deutschen Politik in dieser Richtung sind die verschiedenen Stiftungen, die die BRD bei Gelegenheit durch bilaterale Abkommen errichtet, an denen nicht selten deutsche gesellschaftliche und wirtschaftliche Akteure beteiligt sind, um ihre eigene schmutzige nationalsozialistische Vergangenheit zu waschen. Ein Beispiel ist das deutsch-amerikanische Abkommen aus dem Jahr 2000 zur Gründung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ), die von deutschen Unternehmen getragen wird, mit dem Ziel, wie es in dem Abkommen heißt, „einen umfassenden und dauerhaften Rechtsfrieden“ für diese an Zwangsarbeitsverbrechen beteiligten Wirtschaftsunternehmen zu schaffen. In den letzten Jahrzehnten scheinen die Aktivitäten dieser Fülle von deutschen Stiftungen die euphemistische „Erinnerungsbilanz“ deutscher Gräueltaten ein Stück weit verändert zu haben.

Gleichzeitig werden Versuche, die Erinnerung an die nationalsozialistischen Gräueltaten zu verschleiern oder zu verdrehen, durch scheinbar unverbundene Synergien gefördert, die sich in der Regel auf sogenannte „weiche Politikbereiche“ wie Kulturaustausch oder Jugendpolitik konzentrieren. Diese Praxis, die Deutschland auch in anderen Ländern – ehemaligen Schauplätzen von Gräueltaten wie Namibia – erprobt, wurde kürzlich vom griechischen Parlament bei der Ratifizierung des deutsch-griechischen Abkommens über das Jugendwerk (Ίδρυμα Νεολαίας IN) diskutiert (Artikel 148 des Gesetzes 4763/2020, Regierungsblatt A 254/21.12.2020).

Der Vertragstext verweist zwar vage auf die „besondere historische Verantwortung der BRD durch die dunklen Kapitel der Geschichte der bilateralen Beziehungen und insbesondere die deutsche Besatzungszeit“, vermeidet es aber, die Erfüllung der Verpflichtungen als „Gesamtrechtsnachfolger des Dritten Reiches“ gegenüber unserem bedrängten Land zu erwähnen. Darüber hinaus hat der Wandel in der deutschen Erinnerungs- und Verantwortungspolitik, insbesondere seit den 1990er Jahren, die Tendenz bestätigt, die Grenzen der historischen Erinnerung durch scheinbar „unschuldige“ Aktivitäten oder Initiativen neu zu definieren.

In der Tat bietet das IN über seine Website eine erstklassige Gelegenheit, über die Anwendung dieser Doktrin nachzudenken. Durch Austauschreisen, Filmvorführungen und Bildungsprogramme wird eine neue Lesart der Besatzungszeit deutlich: Die nationalsozialistischen Verbrechen werden von ihrem eigentlichen Täter (dem Deutschen Reich) abgekoppelt und zu Taten einer bestimmten Ideologie, so als wäre der Nationalsozialismus seit der Zwischenkriegszeit nicht die offizielle Staatsideologie Deutschlands gewesen. Und die Besatzungsarmeen, die wohlgemerkt als Vertreter der deutschen Souveränität nach dem Urteil der deutschen Justiz legitimerweise massiv gegen die Zivilbevölkerung vorgegangen sind, werden zu „faschistischen Eroberern aus Deutschland und Italien“ umfunktioniert. Diese und andere Beispiele werfen ein hinreichendes Licht auf die Aktivitäten des IN, dessen Präsenz nun durch das Gesetz 4763/2020 legalisiert ist.

An dieser Stelle ist es sinnvoll, sich vor Augen zu halten, dass das umstrittene Abkommen in der letzten Woche (Donnerstag, 7.7.2019) vor den nationalen Wahlen von einem Amtsinhaber, dem Generalsekretär für Lebenslanges Lernen und Jugend, unterzeichnet wurde, also zu einem Zeitpunkt, an dem gemäß der verfassungsmäßigen Ordnung die geschäftsführende Regierung und der Staatsapparat im Allgemeinen im Sinne eines Sachwalters der öffentlichen Angelegenheiten bis zur Wahl eines neuen Parlaments und einer neuen Regierung tätig sind.

Aber abgesehen von der fragwürdigen Verfassungsmäßigkeit der oben genannten Unterschrift sind die jüngsten Entwicklungen im Bereich der deutschen Forderungen von besonderem Interesse. Nach der Ablehnung des Memorandums vom 4.6.2019 hat die Regierung der Nea Dimokratia mit einer Reihe von Schachzügen dazu geführt, dass selbst die wenigen Schritte des Fortschritts, die in der vorangegangenen Periode mit wahrhaftig großer Anstrengung erreicht worden waren, wieder ausgehöhlt wurden. Am 30.11.2019 hat es den gerichtlichen Stempel auf Feststellungsklagen wieder eingeführt, mit der Folge, dass die Ansprüche der Opfer nationalsozialistischer und faschistischer Gräueltaten ohne Zahlung eines unerschwinglichen Betrages nicht gehört werden können.

Darüber hinaus ist jeder ernsthafte Hinweis auf die Frage der deutschen Schulden völlig aus der politischen Debatte verschwunden, während die relativ neuen Hinweise des ehemaligen Staatspräsidenten Prokopios Pavlopoulos auf die Möglichkeit des Rückgriffs auf ein zuständiges gerichtliches Forum, obwohl sie aus völkerrechtlicher Sicht in die richtige Richtung gehen, nur fragmentarisch sind. Denn sie ignorieren die Existenz eines umfassenden Fahrplans für die Einforderung, der im Bericht (Schlussfolgerung) des parteiübergreifenden parlamentarischen Ausschusses für die Einforderung der Schulden Deutschlands gegenüber Griechenland (27.7.2016) enthalten ist, der vom griechischen Parlament angenommen wurde (17.4.2019), das sogar eine entsprechende Resolution verabschiedet hat, in der die Regierung aufgefordert wird, den Einforderungsprozess offiziell zu beginnen.

Wie können außerdem unsere Ansprüche gegen Deutschland „gerichtlich verfolgt werden“, wie der ehemalige Präsident der Republikbeinahe stereotyp wiederholt, wenn den Opfern der Besatzung unter Verletzung der Menschenrechte der Richter vorenthalten wird, der die letzte Zuflucht vor der Verweigerung einer Rechtssprechung zu sein scheint? Wenn rechtskräftige Gerichtsentscheidungen aufgrund des Artikels 923 des Diktators Metaxas der Zivilprozessordnung nicht vollstreckt werden können, um sie für das unerhörte Leid, das sie erlitten haben, zu entschädigen, während der zuständige Staat ihrer Staatsangehörigkeit, d.h. Griechenland, ihre Ansprüche nicht in ihrem Namen auf dem internationalen Parkett geltend macht?

Schließlich wären wir nachlässig, wenn wir nicht die Notwendigkeit erwähnen würden, eine national konsistente Haltung gegenüber der Frage der deutschen Schulden zu zeigen. Im relativ vergleichbaren Fall der kolonialen Verbrechen in Namibia (1904-1907) zum Beispiel und trotz der Absicht Deutschlands, 10 Millionen Euro zu zahlen, um „die Wunden zu heilen“, lehnte die Regierung dieses Landes dieses Angebot ab und bestand auf der Notwendigkeit, die juristische Verantwortung zu übernehmen und jede Geldzahlung mit ihrem wahren Namen zu bezeichnen: Wiedergutmachung für den ersten kolonialen Völkermord des letzten Jahrhunderts. Im griechischen Fall ist die Verdrehung der Geschichte durch die Entwicklung scheinbar unzusammenhängender Aktionen, die auf das Vergessen oder Relativieren von Verbrechen abzielen, nicht nur unerträglich, sondern darf nicht unbeantwortet bleiben.

Deutschland kann und sollte, wie das Gutachten 66/2019 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bestätigt, der gesetzlichen Verhandlungspflicht nachkommen, die das gesamte Spektrum der griechischen Forderungen (zwischenstaatliche Reparationen, Besatzungsdarlehen, individuelle Entschädigungsansprüche, Rückgabe geraubter Kulturschätze) umfasst. Wie Heike Hänsel, Mitglied der Partei Die Linke, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur betonte, „zeigt das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes [des Bundestages], dass sich die Bundesregierung ihrer historischen Verantwortung nicht mehr entziehen kann. Es kann keine „Full Stop“-Politik geben. Bislang hat die Regierung in dieser Angelegenheit völlig versagt – rechtlich, politisch, aber vor allem moralisch.“

Deshalb muss jedes Abkommen zwischen Griechenland und Deutschland im Rahmen eines aufrichtigen Prozesses der Anerkennung der Nazi-Verbrechen und der Erfüllung materieller und moralischer Genugtuung für die unzähligen gemarterten Gemeinschaften unseres Landes stattfinden. Andernfalls wäre es eine weitere Beleidigung der Erinnerung an die Opfer und ihre Nachkommen und würde das ohnehin schon schwer belastete Trauma der deutsch-griechischen Beziehungen noch vertiefen.

*Triandafyllos Mitafidis, Haris Tzamaklis, ehemalige SYRIZA-Abgeordnete – Mitglieder des parteiübergreifenden parlamentarischen Komitees für die Einforderung deutscher Schulden, Dimitris Kourtis, Experte des parlamentarischen Komitees für die Einforderung deutscher Schulden


https://www.efsyn.gr/stiles/apopseis/271571_hrisi-kai-katahrisi-tis-istorias-kai-tis-mnimis : 05.12.2020. Gebrauch und Missbrauch von Geschichte und Erinnerung. Yagos Andreadis*

Am 2. Dezember wurde die griechische Version der MOG-Plattform (Erinnerungen an die Besatzung in Griechenland) vorgestellt. Der Nationale Rat zur Einforderung von Schulden für deutsche Besatzungsverbrechen prangerte diese Initiative als Teil eines umfassenderen Plans des deutschen Staates mit zwei Hauptzielen an: erstens die Beerdigung des griechischen Anspruchs auf Reparationen, da die „deutsch-griechische Freundschaft“ im Wesentlichen als Ersatz für deutsche Schulden auftritt. Und zweitens die Revision der Geschichte und die Untergrabung der Erinnerung des griechischen Volkes durch die Gleichsetzung von Tätern und Opfern.

Die MOG-Plattform basiert auf der selektiven Verwendung von dreizehn der dreiundneunzig Interviews, die sich auf die Besatzungszeit beziehen, im Rahmen von „Szenarien“. Und sie versucht, sich mit diesen wertvollen Lebenserzählungen als wissenschaftliche Referenz einer Strömung des historischen Denkens, der Oral History, zu legitimieren. Die jedoch, wie wir sehen werden, in diesen und anderen Revisionsversuchen zu Unrecht in Anspruch genommen wird.

Die Diskussion dieser Strömung kann mit dem klassischen Buch des Historikers und Soziologen Paul Thompson, dem inspirierenden Pionier der Oral History in Großbritannien, begonnen werden. (‚Voices from the Past‘, ed. R. B. Bushoten, Plethron, 2009). Der Autor, eine vielseitige Persönlichkeit, die wissenschaftliche, kreative und politische Interessen miteinander verbindet, stellt anschaulich die Ziele dieser Strömung vor, die darauf abzielt, denjenigen eine Stimme zu geben, die normalerweise keine Stimme haben, um über ihre Erinnerungen zu sprechen. Gleichzeitig schlägt sie gültige methodische Regeln vor, die auf der Kontrolle der mündlichen Quellen durch und im Dialog mit anderen Zweigen der Geschichtswissenschaft bestehen.

In griechischer Übersetzung findet man auch Lynn Adams‘ Buch „Oral History Theory“ (Hrsg. L. Rinopoulos, Plethron 2010). Ein Buch, das seinen Zweck nur teilweise erfüllt. Denn es bietet zwar Belege für die Originalität und Bedeutung der Strömung, verallgemeinert aber leicht und ignoriert grob parallele breitere Entwicklungen in der Geschichte und anderen Bereichen wie Biologie, Anthropologie, Philosophie und Psychoanalyse. Beispiel: In einem Kapitel des Buches, das dem Gedächtnis gewidmet ist, wird Freud, der Vater der Gedächtniswissenschaft, in einem Absatz indirekt negativ erwähnt, während in einem anderen Absatz Barth, Foucault, Derrida und Lacan nebeneinander gestellt werden. So bleibt der Versuch einer theoretischen Fundierung unvollständig.

Schließen möchte ich mit Alessantro Portelli, Professor an der Universität Sapienza in Rom, einem der wichtigsten Vertreter der Oral History. In seinem vielleicht wichtigsten Buch, L’ordine é gia stato eseguito (Donzelli, 1999), erzählt er in Interviews mit zweihundert Menschen exemplarisch von einem schockierenden Nazi-Verbrechen: Das Massaker, das die Nazis am 24. März 1944 an 335 italienischen Zivilisten – Militärs, Arbeitern, Händlern, Schutzgelderpressern, Juden, einem Priester und anderen – in den Ardeatinischen Höhlen (Fosse Ardeatine bei Rom) verübten. Der Vorwand für das Massaker war der Partisanenangriff, der zur Ermordung von 33 Deutschen führte, die Hitler „bestrafte“, indem er für jeden getöteten Deutschen die Ermordung von zehn – am Angriff unbeteiligten – Italienern anordnete.

Der Guerillaangriff wurde später von italienischen Rechtsextremisten und von Verteidigern des Vatikans, der eine umstrittene Haltung eingenommen hatte, als Ursache des Massakers angeführt, und – trotz der Tatsache, dass die Toten vom Staat geehrt wurden – die Debatte über die Verantwortung wurde offen gelassen. Und zwar auf eine Art und Weise, die, ohne natürlich nivellierende Identifikationen vorzunehmen, an Diskussionen in Griechenland über die Besatzung oder den Widerstand gegen die Junta, insbesondere den Polytechnischen Aufstand, erinnert. Portellis Leistung besteht darin, dass er die Interviews treffend ausgewählt hat, sie voll respektiert, aber auch auf ihre Glaubwürdigkeit hin überprüft und es in seinem interpretierenden Kommentar geschafft hat, klare Linien zwischen Partisanen, Opfern und Dämonen zu ziehen, ohne seine linke politische Identität und seine Sicht der Ereignisse zu verbergen. Schon der Titel, „Hitlers Befehl wurde ausgeführt“, prangert die Mörder an, die, wie sie im Nürnberger Prozess behaupteten, „lediglich Befehle ausführten“.

Ich werde noch ein paar Worte über den Kern der Oral History als kommentierte Sammlung von Interviews hinzufügen und dabei auf einem Punkt bestehen: Die Glaubwürdigkeit der Quelle/Zeugenaussage. Die Zuverlässigkeit von Quellen, sowohl schriftlichen als auch mündlichen, ist seit Thukydides ein zentrales methodisches Thema für Historiker, der in dem Buch A 22 seiner Geschichte des Peloponnesischen Krieges schreibt: „Ich unterzog meine Informationen einer möglichst genauen Prüfung [um ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen]. Aber die Aufgabe war schwierig, denn oft berichteten die Augenzeugen dieselben Dinge unterschiedlich, je nach ihrer Erinnerung oder ihrer Gunst für den einen oder anderen Gegner“. Thukydides‘ methodischer Standpunkt wird noch heute von Historikern, Anthropologen, aber auch von Psychoanalytikern, Journalisten und Künstlern akzeptiert, die Interviews, Erzählungen oder Geständnisse verantwortungsvoll einsetzen.

In unserem Land enthielt das Buch von I. Chandrinos mit Zeugnissen über das Polytechnikum, präsentiert unter dem Deckmantel der Oral History, unkommentiert das Interview mit Voulieri, Mitglied der Junta, neben anderen wertvollen Interviews mit Kämpfern, die von den darin enthaltenen Verleumdungen und Verfälschungen nichts wussten. Trotz der Rücknahme einer Reihe von Texten wird in der zweiten Auflage des Buches im Wesentlichen nichts korrigiert. I. Chandrinos ist Mitglied der MOG-Plattform, wo sich ein Beitrag befindet über die Hungersnot in der Besatzungszeit mit unkommentierten Ansichten von… Goebbels zu diesem Thema. Dies soll jungen Menschen, die die „Zielgruppe“ der Plattform sind, eine „objektive“ und „multidimensionale“ Sicht auf die Besatzung vermitteln.

Wir leben in einer merkwürdigen Zeit. Einer Zeit, in der Dinge, wie die Archäologin Stella Drougou in einer anderen Ausgabe schrieb, „mit glamourösen Titeln und finsteren Absichten“ aufgetischt werden. Die Strömung der Oral History kann, wie jeder ernsthafte wissenschaftliche Vorschlag, gelobt oder kritisiert werden, aber sie kann nicht für die Zwecke der MOG-Plattform vereinnahmt werden. Und deshalb müssen besonders diejenigen, die die Methoden dieser Strömung fruchtbar nutzen, sich der Entstellung ihrer Ansichten und Forschungstools widersetzen.  

*Wissenschaftler

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Eine Antwort zu Diskussion in Griechenland über das Online-Archiv “Memories of the Occupation of Greece” (MOG)

  1. georgbrzoska schreibt:

    Uns erreichte am 25.5.2021 diese E-Mail (s.u.) des Online-Archivs ‚Memories of the Occupation in Greece‘ (MOG). Den Hinweis auf die deutschsprachige Version der Stellungnahme des MOG haben wir in den Text „Diskussion in Griechenland über das Online-Archiv ‚Memories of the Occupation in Greece‘ (MOG)“ eingepflegt.

    „Sehr geehrte Damen und Herren
    in Ihrem Artikel vom 07.04.2021 „Diskussion in Griechenland über das Online-Archiv ‚Memories of the Occupation in Greece‘ (MOG)“ verweisen Sie auf die Webseite des Projekts und zwar auf den Link zur Stellungnahme über die Anschuldigungen gegen das Projekt in der griechischen Presse mit dem Hinweis, dass der Text nur auf Griechisch existiert.
    In diesem Link können Sie den Text auch auf Deutsch finden:
    https://www.occupation-memories.org/de/announcements/index.html
    Ferner sind mehrere Punkte der öffentlichen Debatte in den FAQs der Webseite zu finden.
    https://www.occupation-memories.org/de/faq/index.html
    Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese Aktualisierungen übernehmen würden
    Freundliche Grüße / Best regards / Με φιλικούς χαιρετισμούς
    Memories of the Occupation in Greece / Μνήμες από την Κατοχή στην Ελλάδα“

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