Entführungen und Folterungen durch die griechische Polizei

Titel der efemerida ton syntakton vom 16.03.2921: „Folterungen in der GADA“

Übersetzung eines Artikels der Zeitung efemerida ton syntakton vom 17.03.2921: https://www.efsyn.gr/kosmos/eyropi/285889_erotisi-koylogloy-stin-komision-gia-ta-basanistiria-sti-gada

„Anlässlich der jüngsten Vorfälle von Polizeigewalt sowie der in der Zeitung Ef.SYN veröffentlichten Aussagen über Entführungen lateinamerikanischen Typs und der Folterungen in der GADA (Hauptquartier der griechischen Poilizei Attikas) richtete Stelios Kouloglou eine aktuelle Frage an die Kommission der Europäischen Union.

Der Europa-Abgeordnete von SYRIZA-Progressive Allianz zitiert dabei die einschlägigen Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie Artikel 19 der EU-Grundrechtecharta und fragt die Kommission, ob sie „Erklärungen der griechischen Regierung für Praktiken verlangen wird, die dem europäischen Recht widersprechen.“

Die vollständige Frage an die Kommission:

In den letzten Tagen wurden in Griechenland unzählige Fälle übermäßiger und ungerechtfertigter Polizeigewalt mit Videokameras registriert (1). Dutzende Bürger, sogar Minderjährige, wurden in polizeilichen Gewahrsam genommen, ihr Recht, einen Anwalt oder ihre Eltern zu kontaktieren, wurde verletzt und ihre Telefone wurden beschlagnahmt. Die Vorfälle begannen, als die Polizei einen Bürger auf einem zentralen Platz in Athen brutal schlug. 

Die Verhafteten behaupten, sie seien gefoltert worden, einer von ihnen gibt an, einen Tag später entführt worden zu sein: „Vor mir stoppte ein Motorrad mit zwei Personen, die Masken trugen, ich zeigte meinen Ausweis und nach zwei Minuten ist ein Auto ohne Nummernschilder gekommen. Sie haben mir hinter dem Rücken Handschellen angelegt, sie haben mir eine Kapuze aufgesetzt und sie haben mich unter Schlägen und Tritten ins Auto gesetzt.“ (2)

Weil

  • die Folter gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Artikel 19 der EU-Grundrechtecharta verboten ist.
  • Artikel 3 der Richtlinie 2013/48/EU das Recht auf direkte Kommunikation mit einem Anwalt vorsieht und Minderjährige einen Anspruch auf besonderen Schutz haben
  • Die Behörden nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet sind, den Festgenommenen den Grund für die Festnahme mitzuteilen

frage ich die Kommission: Wird sie die griechische Regierung um Erklärungen für Praktiken bitten, die gegen europäisches Recht verstoßen?

(1) https://tvxs.gr/news/ellada/astynomiki-mania-sti-nea-smyrni-pame-na-toys-skotosoyme-binteo

(2) https://www.efsyn.gr/politiki/synenteyxeis/285714_moy-eipan-tha-biasoyme-mehri-kai-koytabi-soy

Übersetzung: Ralf Kliche

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