„Wenn Abschreckung selbst zum Fluchtgrund wird“

Flüchtlingsunterkunft in Thessaloniki. Bild: Wikimedia Commons (Public Domain)

Von Wassilis Aswestopoulos, telepolis, 30. Januar 2021:
Oberverwaltungsgericht NRW untersagt vorerst Abschiebung von in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten: Dort würden „elementarste Bedürfnisse“ nicht erfüllt.
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Abschiebung von in Griechenland als schutzberechtigt anerkannten Flüchtlingen dorthin vorerst untersagt. In einem Urteil vom 21. Januar 2021 stellte das Gericht in Münster fest, dass in Griechenland „generell die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können“.
Hinter dem Versagen der griechischen Regierung, eine elementare Grundversorgung zu gewähren, steckt offenbar System. Einige verdienen damit sogar Geld.
Mit der Gerichtsentscheidung wurden vorausgehende Urteile niedrigerer Instanzen – der Verwaltungsgerichte Arnsberg (12 K 3440/18.A) und Düsseldorf (29 K 2705/18.A) – aufgehoben. Konkret ging es in dem Urteil um zwei Geflüchtete aus Syrien und Eritrea, die in Griechenland bereits als schutzberechtigt anerkannt und von dort aus weiter nach Deutschland geflohen waren, um hier noch einmal Asyl zu beantragen – eine logische Folge der griechischen Abschreckungspolitik. Die Regierung in Athen hat sich zum Ziel gesetzt, Flüchtlingen und Immigranten das Leben so unerträglich wie möglich zu machen. Diese Aussage wurde von Ministern mehrfach öffentlich wiederholt.“
weiterlesen

Dieser Beitrag wurde unter Geflüchtete., Wassilis Aswestopoulos veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s