Die Troika bestimmt. In Athen.

Von Ralf Kliche

Die Kontrollen der griechischen Entwicklungen durch die Kreditgeber für 2020 starten in dieser Woche. Die Vertreter der Troika reisen nach Athen, um die fünfte „Nach-Memorandums“-Beurteilung vorzunehmen. Diese und die anschließende sechste Runde sollen bis Ende Juli diesen Jahres abgeschlossen sein. Ein zentrales Ergebnis wird sein, wie die Gewinne, die die europäische Zentralbank aus griechischen Anleihen gezogen hat, verwendet werden sollen. Dabei geht es um einen Betrag von 767 Mio. Euro. Kommt die erste bis Ende Februar zu veröffentlichende Beurteilung zu einem für Griechenland positiven Ergebnis, soll dieser Betrag zur Schuldentilgung verwendet werden. Eine Auszahlung wird offensichtlich nicht erwogen, obwohl die griechische Regierung das gefordert hatte. Die endgültige Entscheidung darüber wird die Euro-Gruppe in ihrem Treffen am 26. März 2020 fällen (1)
Den Presseberichten zufolge werden die Kontrolleure die Haushaltspolitik der Regierung mit geplanten Steuererleichterungen, die „Fortschritte“ bei der Privatisierung, die Rückzahlung staatlicher Schulden bei Privatpersonen und das neue staatliche Personalmanagementsystem untersuchen.
Vor allem aber steht das Interesse an einer Stärkung des griechischen Bankensystems zu Lasten der verschuldeten Immobilienbesitzer im Vordergrund. Durch den noch immer bestehenden gesetzlichen Schutz des ersten Wohnsitzes vor Zwangsversteigerung wird eine Bankensanierung erschwert. Auch wenn durch die Einführung des elektronischen Auktionsverfahrens die Proteste vor den Gerichten zurückgegangen sind und das Thema aus der medialen Öffentlichkeit weitgehend verschwunden ist, bleiben die „roten Kredite“ weiterhin Thema. Die bestehenden gesetzlichen Schutzmechanismen laufen am 30. April 2020 aus, und der Minister für Entwicklung und Investitionen, Adonis Georgiadis, hat auch klargemacht, dass die Regierung sie nicht in der bestehenden Form fortsetzen wird. Georgiadis betonte die individuelle Verantwortung der Schuldner für den Verlust ihres ersten Wohnsitzes und erklärte am 13. Januar: „Ich betone, dass es keinen absoluten Schutz des ersten Wohnsitzes nach dem 30. April geben wird.“ (2)

Damit folgt die griechische Regierung ihren Zusagen und den Wünschen aus der Euro-Gruppe, die sich in der Erklärung nach dem letzten Treffen am 4. Dezember 2019 wie folgt nachlesen lassen. „Wir begrüßen auch die feste Zusage der griechischen Behörden, das derzeitige System zum Schutz der Hauptwohnsitze nicht über April 2020 hinaus zu verlängern und begrüßen die Absicht, das Insolvenzrecht bis Ende April 2020 umfassend zu reformieren. Ziel des neuen Rahmens sollte es sein, mit der Durchsetzung eines geeigneten Systems von Sicherheiten die Provisionen des Bankensektors bei Kreditvergabe an die Wirtschaft zu normalisieren. Von entscheidender Bedeutung wird auch sein, die Umsetzung anderer Reformen des Finanzsektors fortzusetzen und zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf den beschleunigten Abbau von Staatsschulden, die Beseitigung von Zahlungsrückständen bei Haushaltsinsolvenzen vor Gerichten und die weitere Verbesserung des Rahmens für elektronische Auktionen. Dies wird auch weiterhin im Rahmen der verstärkten Überwachung überwacht werden.“ (3)

Damit einher geht das auch im Dezember beschlossene Gesetzespaket des Finanzministeriums „Herkules“. Dabei wurde beschlossen, die Not leidenden Banken mit einem Paket über 12 Milliarden Euro zu stützen. Diese Gelder stellt der griechische Staat als Sicherheiten zur Verfügung, damit die Banken ihre notleidenden Kredite absichern können. (4) Auf diesem Wege soll es laut Ministerium möglich sein, diese Kredite um 30 Milliarden Euro, das sind etwa 40%, zu reduzieren. Die Banken können in den nächsten 18 Monaten entsprechende Unterstützung beantragen. Die EZB hat das Gesetz bereits am Folgetag akzeptiert und nur kleine Änderungswünsche vorgebracht.

Wie bedeutsam die roten Kredite für die griechischen Banken sind, machen folgende Zahlen der griechischen Nationalbank deutlich: Zur Jahresmitte 2019 beliefen sich die notleidenden Kredite auf 38,1 Mrd. Euro und lagen damit nur um 1 Mrd. unter den Zahlen von Ende 2018. Die wahrscheinlich nicht zurückgezahlten Kredite reduzierten sich im gleichen Zeitraum von 25,1 Mrd. Euro auf 22,8 Mrd. Euro, was einem Rückgang von 8,9% entspricht. (5) Es gibt also Erleichterungen für die Banken, allerdings nur sehr geringe.

Zugleich wurden auch Zahlen zu Zwangsversteigerungen veröffentlicht. Danach wurden seit etwa 2 Jahren, seit November 2017 insgesamt 51.000 solcher Versteigerungsverfahren begonnen, davon wurden 32.000 abgeschlossen. In 13.000 Fällen, also bei ca. einem Drittel, wurden die Verfahren ausgesetzt, weil sich Banken und Schuldner einigten. In ca. 25% davon wurden die verschuldeten Eigentümer durch das Katseli-Gesetz vor dem Verlust ihres Erstwohnsitzes geschützt und bei ca. 30% wurden die Kredite an Fonds verkauft. Im Januar 2020 soll es zu ca. 3.000 weiteren Versteigerungen kommen und ihre Zahl soll weiter steigen.

Sollten die Maßnahmen der griechischen Regierung insgesamt auf Zustimmung bei den Kontrolleuren und positive Resonanz in der Eurogruppe führen, möchte Mitsotakis erneut die Reduzierung der zugesagten Primärüberschüsse zum Verhandlungsthema machen. Die im Zuge des letzten Memorandums zugesagten Überschüsse von 3,5% sind ihm angesichts seiner „glaubwürdigen und reformfreudigen“ Regierung zu hoch, sie würden Investitionen unnötig behindern.

Die Forderungen sind nicht neu und bislang auf Widerstand der deutschen Regierung gestoßen. Nun ein neuer Versuch mit einem neuen Bündnisgenossen: dem IWF. (6) Dessen Experten haben anscheinend sogar einen Überschuss von 1,5% als ausreichend angesehen. Zum neuen Schulterschluss kam es, nachdem Griechenland seine Schuldentilgung beim IWF mit Erlaubnis der EU vorgezogen hatte. Grund für die vorgezogene Schuldentilgung waren die beim IWF im Unterschied zur EU höheren Zinssätze. Und der IWF revanchierte sich mit Selbstkritik an den erzwungenen Austeritätsmaßnahmen – im Gegensatz zur EU. Seit 2010 hatte Griechenland Kredite vom IWF über 32 Mrd. Euro erhalten, davon sind bereits 26,5 Mrd. zurückgezahlt. Von den verbleibenden 5,5 Mrd. möchte Griechenland in diesem Jahr 2,03 Mrd. tilgen, was erst für 2021 geplant war. Konsequenz dieser Entwicklungen ist auch, dass der IWF jetzt seine 2010 eröffnete Niederlassung in Athen wieder schließt. Der griechische Regierungssprecher kommentierte das so: Das Büro „wurde eröffnet, als Griechenland in die Krise kam. Seine Schließung zeigt, dass Griechenland die Krise hinter sich lässt und selbstbewusst sowie optimistisch in die Zukunft blickt.“

Quellen / Anmerkungen:
(1) https://www.kathimerini.gr/1060991/article/oikonomia/ellhnikh-oikonomia/epistrefoyn-sthn-a8hna-oi-8esmoi—h-atzenta-twn-epafwn
https://thepressproject.gr/133029-2/
(2) https://thepressproject.gr/den-yparchi-apolyti-prostasia-protis-katikias-meta-tis-30-apriliou-xekatharizi-o-georgiadis/
(3) https://www.consilium.europa.eu/el/press/press-releases/2019/12/04/eurogroup-statement-on-greece-of-4-december-2019/
(4) https://thepressproject.gr/katepigontos-ke-me-asteriskous-gia-tin-asfalia-dikeou-o-iraklis-me-ta-30-dis-evro/
(5) https://thepressproject.gr/i-trapezes-mas-pernoun-ta-spitia-chortaste-anfas-ke-smps/
(6) https://www.handelsblatt.com/politik/international/abbau-der-staatsschulden-der-iwf-schliesst-sein-buero-in-athen-fuer-griechenland-ist-das-ein-signal/25430472.html?ticket=ST-1449493-mKqmT7UAYjnzWffihGZE-ap6

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