
Abschiebelager („Ankerzentrum“) Regensburg
Wochenblatt.de, 15.02.2019: „Das Regensburger Verwaltungsgericht verlangt Zusicherungen von Griechenland, wenn syrische Flüchtlinge mit Kleinkindern rücküberstellt werden sollen. Damit haben die Richter in Frage gestellt, dass das EU-Land automatisch als sicher angesehen werden kann. „Unser Ziel war Deutschland“, sagte die Familie.
REGENSBURG Das Regensburger Verwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen in der Flüchtlingspolitik Deutschlands haben könnte. Wie aus dem Urteil hervorgeht, sehen die Richter die schutzwürdigen Interessen in dem EU-Staat Griechenland nicht als gesichert an. Vor allem Klein- und Kleinstkinder seien in Griechenland nicht mit dem nötigen Schutz abgesichert, urteilten die Richter (Aktenzeichen RN 11 K 18.31292).“ weiterlesen