Küstenwache erschießt bei einer Bootsverfolgung Mann im Flüchtlingsboot mit 5 Minderjährigen und 9 Erwachsenen

Foto über einen anderen Fall aus : https://www.bbc.com/news/articles/c0vv717yvpeo

Schon vor zwei Wochen ereignete sich im selben Seegebiet bei der kleinen Insel Symi (in der Nähe von Rhodos) ein ähnlicher Vorfall. Auch damals war ein Mann in einem flüchtenden Boot angeschossen worden.
(Quelle: https://www.slobodenpecat.mk/de/edno-lice-zagina-vo-grcija-otkako-gliser-so-migranti-ne-zastanal-na-naredba-na-patrolnata-sluzhba/)
Dieses Mal, gestern, am Morgen des 23.8.2024, wurde ein Mann erschossen.
Im Januar 2024 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Griechenland wegen eines ähnlichen Falles aus dem Jahr 2014 verurteilt. Auch in diesem Fall erschossen Mitarbeiter der Küstenwache einen Mann auf der Flucht.
„Der Gerichtshof hat der Witwe und den Kindern am Dienstag [16.1.2024, G.B.] in allen Punkten Recht gegeben, ihnen eine Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro zugesprochen und Griechenland wegen eines Verstoßes gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Leben) verurteilt (Alkhatib und Andere gegen Griechenland, 3566/16). Konkret stellte der Gerichtshof unter anderem fest, dass der Schusswaffeneinsatz nicht gerechtfertigt war und die Küstenwache übermäßige Gewalt angewendet hat. Darüber hinaus rügte das Gericht, dass die Ermittlungen der griechischen Behörden zu dem Vorfall unzureichend waren und gravierende Mängel aufweisen, was unter anderem zum Verlust von Beweismitteln geführt hat.“
(Zitat: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/strassburg-gericht-verurteilt-griechenland-wegen-toedlicher-schuesse-der-kuestenwache-auf-fluechtlinge/)
Diese tödliche Gewalt ist systematisch und von der griechischen Regierung und sehr großen Teilen der EU gewollt.

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