
Die griechische Justiz zeigt wieder deutlich, dass sie nicht unabhängig ist. Wieder wird verhindert, dass die Drahtzieher des Überwachungsskandals zur Verantwortung gezogen werden.
„Seit achtzehn Monaten hat die Justiz den Fall in der Hand, aber sie hat nichts unternommen. Sie hat die beteiligten Personen (Behörden, Personen, Unternehmen) freigelassen, um ihre Spuren zu verwischen, sie hat niemanden als Verdächtigen benannt, sie hat gegen niemanden die geringste Anklage erhoben“ (1) – so fasst es die „Zeitung der Redakteure“ (efsyn) zusammen.
Von Tasso Telloglou und Eliza Triantafyllou insidestory.gr 26. Oktober 2023:
„Den Staatsanwälten der Abhöraktion wurde kurz vor der Anklageerhebung gegen zwei Personen der Fall entzogen
Am Montagmorgen (23.10.) wurde der Fall den beiden Staatsanwälten, die in den letzten 14 Monaten daran gearbeitet hatten, ihr Fall entzogen und einem stellvertretenden Staatsanwalt für Berufungen übergeben. Das Zusammentreffen ist keineswegs zufällig.
Am Mittwoch, dem 25. Oktober, um 10 Uhr, wurde eine der Autorinnen [Eliza Triantafyllou, G.B.] als Zeugin zu den Abhörmaßnahmen geladen. Am frühen Morgen des 23. Oktober wurde sie vom Sekretariat der Staatsanwaltschaft Athen informiert, dass ihre Befragung abgesagt wurde. Auf Anordnung der Staatsanwältin des Obersten Gerichtshofs, Georgia Adilini, wurde der Fall den beiden Staatsanwälten der ersten Instanz, Konstantinos Spyropoulos und Angeliki Triantafyllou, genommen, indem die Ermittlungen „aufgewertet“ und dem stellvertretenden Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs, Achilles Zisis, übertragen wurden.
Dieser Fall, so der Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs, sei von „außergewöhnlicher Natur“ und „großer Bedeutung“ und die Aufwertung der entsprechenden Ermittlungen sei erforderlich. Was die Art und die Bedeutung des Falles betrifft, so kann man nicht widersprechen. …
Es stellt sich die Frage, warum die Regierung jetzt etwas tut, was sie seit September 2022 tun sollte (und von Adilinis Vorgänger Isidoros Doyakos verweigert wurde), nämlich die Ermittlungen auszuweiten. Zuverlässigen Informationen zufolge hatten die beiden Staatsanwälte bei ihren bisherigen Ermittlungen das Vorliegen einer Straftat festgestellt und bereiteten sich darauf vor, bis Ende des Jahres Anklage gegen zwei Staatsbeamte zu erheben, die mit der Tätigkeit des Geheimdienstes in Verbindung standen.
Als Grund für den Wechsel der mit den Ermittlungen betrauten Personen wurde angegeben, dass sich die beiden Staatsanwälte verspätet hätten. Stimmt das? Die Wahrheit ist, dass die beiden Staatsanwälte in den 14 Monaten, in denen sie die Akte hatten, nicht die schnellsten Reaktionen gezeigt haben. Das lag aber eher an Faktoren, die sich ihrer Kontrolle zu entziehen schienen. Einer davon war der offensichtliche Mangel an politischem Willen, Antworten auf einen Skandal zu suchen, der, wie bereits geschrieben und gezeigt wurde
Immer wieder geht es in dieser Geschichte um die Regierung selbst. Ein weiterer Faktor, an dem die beiden Staatsanwälte nichts ändern konnten, war die mangelnde Kooperation der für ihre Ermittlungen unbedingt notwendigen Polizei und von Zeugen.
Im vergangenen Herbst gaben die beiden Autoren gegenüber dem Staatsanwalt Spyropoulos eine Erklärung zu den Abhörmaßnahmen ab. Obwohl die Angelegenheit dringend war und er und seine Kollegin Angeliki Triantafyllou es eilig hatten, war es offensichtlich, dass sie nur schwer vorankamen. Die Direktion für elektronische Kriminalität der griechischen Polizei, die für die technische Aufklärung der Predator-Mobiltelefoninfektion unverzichtbar war, wollte sich nicht einschalten. Der Grund dafür ist wahrscheinlich, dass diejenigen, die die Überwachung durchführten, Polizeibeamte waren, die zum Geheimdienst abgeordnet waren, d. h. der Polizei angehörten, und dass sich die Ermittler folglich gegen ihre Kollegen wenden mussten. Hätten sich die beiden Staatsanwälte an private technische Berater wenden können, insbesondere für die Spionagesoftware Predator von Intellexa? Sie hätten es tun können, wenn die Staatsanwaltschaft über das nötige Budget verfügt hätte, aber wie uns eine Quelle des Justizministeriums damals versicherte, „haben sie das zum Glück nicht getan.“ (Das „zum Glück“ ist beliebig zu interpretieren.)…“ (2)
Anmerkungen
(1) https://www.efsyn.gr/politiki/i-apopsi-tis-efsyn/409399_parakratos-ektos-orion
(2) Hier wurden nur Auszüge des Artikels übersetzt https://insidestory.gr/article/apokathilosi-ton-eisaggeleon-ton-ypoklopon

