Bundesverfassungsgericht verurteilt Schäubles Grexit-Vorstoß 2015 als Missachtung des Bundestages

op-online.de, 26.5.2021: „Die Regierung hätte den Bundestag bei der Griechenland-Krise vor entscheidenden Treffen mit Euro-Partnern vorab über ihre Verhandlungslinie informieren müssen, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Karlsruhe – Die Bundesregierung muss den Bundestag „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren. Die Regierung habe Parlamentsrechte verletzt, als sie den Bundestag im Jahr 2015 nicht frühzeitig über ihre Verhandlungslinie zum möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro informiert habe, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Das Gericht gab damit einer Klage der Grünen-Bundestagsfraktion statt.“
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Die efsyn.gr schreibt dazu am 27.5.2021: „…Die Entscheidung des Gerichts ist ein „Sieg für die parlamentarische Demokratie“, erklärt der Vertreter der Grünen in einer gemeinsamen Erklärung von zwei Politikern der Grünen, des für osteuropäische Angelegenheiten zuständigen Manuel Saratsin, und des Haushalts-Vertreters, Sven-Christian Kidler. Wolfgang Schäubles Absicht, „Griechenland aus der Eurozone herauszunehmen, war ein Skandal, geschweige denn diese Initiative vor dem Parlament zu verbergen“. Das Vorgehen des damaligen Finanzministers habe die Zukunft der Eurozone gefährdet. Der Austritt Griechenlands aus dem Euro „hätte unvorhersehbare Folgen für den europäischen Zusammenhalt und den deutschen Haushalt gehabt“. Grüne Politiker halten die Entscheidung des Bundesgerichtshofs für wichtig,
Regierungssprecher Stephen Seibert lehnte es ab, sich zu dem Gerichtsurteil zu äußern. Auf eine Frage auf einer Pressekonferenz am Mittwochnachmittag antwortete er, die Regierung werde die Entscheidung „sorgfältig prüfen“ und dann entscheiden, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.“ (Quelle)

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