Bürgerbeauftragter: Reaktion des Staates auf den Pylos-Bericht – ein weiterer Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit

In seinem Jahresbericht erklärt der Ombudsmann, dass die Reaktion des Staates auf den Pylos-Bericht ein weiterer Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit sei.

Efsyn, 7.8.2025 (1):
„Das Untersuchungsergebnis des Bürgerbeauftragten zum viel diskutierten Fall von Pylos ist ein vernichtendes Urteil. In ihr werden sowohl die Küstenwache wegen Verstoßes gegen Artikel 306 des Strafgesetzbuches als auch das Ministerium für Schifffahrt und Inselpolitik wegen des Versuchs der Vertuschung des Verbrechens verantwortlich gemacht.
Schätzungsweise 750 Migranten befanden sich an Bord des Fischkutters Adriana vor Pylos. Davon wurden 104 gerettet und nur 82 Todesfälle bestätigt. [Die Leichen der anderen ungefähr 600 verwesen im Bauch der Adriana am Meeresboden – sie werden noch nicht einmal geborgen, GB]

Unter Bezugnahme auf seinen Jahresbericht für 2024 erklärt der Bürgerbeauftragte, die „Nationale Aufsichtsbehörde zur Ermittlung von Fällen missbräuchlichen Verwaltungshandelns“, dass er von zehn Beamten der Küstenwache Erklärungen zu ihrem Vorgehen beim Abschleppen des Fischkutters und zur Kommunikation zwischen der Einsatzzentrale der Küstenwache und dem Kapitän des Fischereiboots erbeten habe. Die von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen des Bürgerbeauftragten ergaben klare Hinweise auf Fehlverhalten acht hochrangiger Offiziere der Küstenwache, die den Feststellungen zufolge gegen Artikel 306 des Strafgesetzbuches verstoßen haben, da sie „Kenntnis von der Gefahr für das Leben, die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der ausländischen Passagiere des Fischereifahrzeugs Adriana hatten“, weshalb geprüft werden müsse, ob sie wegen Aussetzung in Todesgefahr und Gefährdung von Leben, Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit der Passagiere des Fischkutters Adriana verantwortlich sind.”

Weiterhin bewertet der Bürgerbeauftragte in seinem Jahresbericht das infrage stehende Abschleppen des Fischkutters durch die Küstenwache, das zu der beispiellosen Tragödie vor der Küste von Pylos führte. Die Küstenwache hat, so der Bericht, dem Ombudsmann keine relevanten Daten für die Feststellung der Verantwortlichkeiten für die Verursachung des Untergangs der Adriana vorgelegt, wie beispielsweise die Daten vom Mobiltelefon des Kapitäns des Küstenwachboots, Daten, die dem Seegericht von Piräus vorliegen, sowie die Gespräche des Kapitäns mit der Einsatzzentrale der Küstenwache, da diese entgegen den Bestimmungen nicht digital aufgezeichnet wurden. Die Küstenwache erklärt außerdem, dass die Kameras des Küstenwachbootes defekt gewesen seien, weshalb kein Videomaterial zur Verfügung gestellt werden könne.

Der Abschlussbericht der Untersuchung des Bürgerbeauftragten vom 3. Februar 2025 (2) wurde an das Schifffahrtsministerium und die Staatsanwaltschaft des Amtsgerichts [erstinstanzlichen Gerichts] von Piräus weitergeleitet, um alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Am nächsten Tag veröffentlichte das zuständige Ministerium jedoch eine irreführende und verleumderische Erklärung, in der es laut Ombudsmann „Äußerungen [tätigte], die in keiner Weise der verfassungsmäßig verankerten Rolle der Unabhängigen Behörde und den durch das Gesetz 4662/2020 ausgeweiteten Kompetenzen für die Tätigkeit des «Nationalen Mechanismusses zur Untersuchung von Fällen missbräuchlichen Verwaltungshandelns»(3)entsprechen“. Die Realität sollte den Minister widerlegen, denn im vergangenen Mai leitete die zuständige Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen 17 beteiligte Beamte der Küstenwache ein.

Der Bürgerbeauftragte nimmt auch das Ministerium für Schifffahrt selbst ins Visier. Konkret hat er am 14. Februar ein Schreiben an den Minister für Schifffahrt geschickt, in dem er fragt, ob Disziplinarverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet worden sind. Am 19. und 26. Februar antwortete ihm das Ministerium mit der Bitte, die relevanten Beweismittel zu übermitteln, damit alle Maßnahmen eingeleitet werden können. Der Ombudsmann schickte am 6. März guten Glaubens das entsprechende Material, obwohl er in seinem Bericht betont, dass es „für die Einleitung einer Disziplinaruntersuchung, wie gesetzlich vorgesehen, genügt, den 148 Seiten umfassenden Bericht der Untersuchung des Bürgerbeauftragten vorzulegen, der mit dokumentierten klaren Hinweisen auf die Verantwortung der Führungskräfte der Küstenwache endet. Gleichwohl hat der Minister für Schifffahrt und Inselangelegenheiten als disziplinarischer Vorgesetzter ein rechtliches Interesse am Zugang zu den Untersuchungsergebnissen“.

Am 8. April forderte der Ombudsmann erneut die gesetzlich vorgeschriebene Auskunft, da seit der Übermittlung des Berichts an das Ministerium zwei Monate vergangen waren, und wies darauf hin, dass die Beförderungen bzw. Versetzungen in den Ruhestand von drei strafrechtlich verfolgten hochrangigen Offizieren „als faktische Ablehnung des Antrags auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen ihrer Handlungen oder Unterlassungen angesehen werden könnten“. Das Schifffahrtsministerium reagierte am 15. April, indem es an den Rechtsrat des Staates die Frage „hinsichtlich des einzuhaltenden weiteren Vorgehens im Hinblick auf den Status der zu überprüfenden Personen“ richtete. Der Ombudsmann hat allerdings klargestellt, dass das Disziplinarverfahren zwar parallel, aber unabhängig vom Strafverfahren durchgeführt werde, „wobei letzteres dazu beiträgt, das Bild der Legitimität, der Verantwortlichkeit und letztlich der Glaubwürdigkeit der Küstenwache selbst zu festigen“ – so der Bürgerbeauftragte.„Für die Unabhängige Behörde Ombudsmann sind die Transparenz der behördlichen Maßnahmen und die Zuweisung von Verantwortlichkeiten, sofern vorhanden, für den Untergang des Schiffs bei Pylos mit den zahlreichen Todesopfern eine grundlegende Forderung an rechtsstaatliches Handeln, die untrennbar mit der Achtung der Rechtsstaatlichkeit verbunden ist“, schließt die Behörde und betont, dass sowohl FRONTEX als auch der Menschenrechtskommissar des Europarates Interesse am Verlauf der Ermittlungen zeigten.“

Übersetzung: Achim Rollhäuser

Anmerkungen

(1) https://www.efsyn.gr/ellada/dikaiosyni/481342_pligi-gia-kratos-dikaioy-porisma-synigoroy-toy-politi-gia-pylo

(2) https://griechenlandsoli.com/2025/02/06/pylos-ombudsmann-fordert-die-strafrechtliche-verfolgung-von-hohen-offizieren-der-kustenwache/

(3) so die offizielle Bezeichnung des Bürgerbeauftragen/Ombudsmanns

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