[Artikel aus dem „Neuen Deutschland“ vom 21.9.2016]
„Europäischer Gerichtshof urteilt über Krisenpolitik: Schadenersatz möglich, wenn »Reform«-Auflagen Grundrechte verletzen / Giegold: Ein Durchbruch
Berlin. Der Grüne Sven Giegold spricht von einem »Durchbruch für den Grundrechtsschutz«, der Jurist Andreas Fischer-Lescano wird mit den Worten zitiert, es sei ein »historisches Urteil«: Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist es grundsätzlich möglich, gegen die so genannte Troika der Gläubiger-Staaten auf Schadenersatz zu klagen, wenn die von den Institutionen verhängten Auflagen nachweislich Grundrechte verletzten.“


