„Neue griechische Regierung lässt NS-Opfer hoffen“ Pressemitteilung des AK-Distomo vom 5. Feb.

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Pressemitteilung des AK-Distomo vom 5. Februar 2015
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Entschädigungsfrage zurück auf der politischen Agenda
Neue griechische Regierung lässt NS-Opfer hoffen

Kaum war der neue griechische Ministerpräsident Tsipras im Amt, legte 
dieser bereits den Finger in die Wunde. Deutschland hat bis heute seine 
Schulden gegenüber Griechenland aus der Zeit der Besatzung von 1941 bis 
1944 nicht bezahlt. Die derzeitige Kampagne deutscher Medien gegenüber 
der neuen griechischen Regierung stellt eine Verdrehung der 
tatsächlichen Verhältnisse dar. Die Forderungen Griechenlands sind 
juristisch, politisch und moralisch begründet.

Deutschland hat seine Reparationsverpflichtungen nicht erfüllt, es hat 
die „Zwangsanleihe“ nicht zurückgezahlt, die das Deutsche Reich der 
griechischen Staatskasse abgepresst hatte, um die Kosten der Besatzung 
aufzubringen und auch große Teile des geraubten Kulturguts wurden nicht 
zurück gegeben. Das sogenannte „Wirtschaftswunder“ in der Bundesrepublik 
Deutschland wäre nicht möglich gewesen ohne die Stundung der 
Kriegsschulden im Londoner Schuldenabkommen von 1953. Spätestens seit 
dem 2+4 Vertrag von 1990 sind diese Schulden aber fällig. Die 
Zahlungsverweigerung Deutschlands ist ein klarer Bruch internationaler 
Verträge.

Die griechische Regierung hat daher allen Grund der deutschen zu sagen: 
„Zahlt erstmal eure Schulden, bevor wir über unsere reden.“
Es gibt eine zweite Schuld, die Deutschland bis zum heutigen Tage nicht 
beglichen hat und die auf keinen Fall mit den Staatsschulden 
Griechenlands verrechnet werden darf. Während der deutschen 
Besatzungszeit von 1941 bis 1944 kamen in Griechenland mehr als 30.000 
Menschen allein durch Massaker zu Tode. Die Überlebenden der zahlreichen 
Nazi-Massaker und die Angehörigen der Ermordeten haben bis heute keine 
Entschädigungsleistungen von der Bundesrepublik Deutschland erhalten. 
Die Opfer der NS-Verbrechen haben Anspruch auf individuelle 
Entschädigung für den erlittenen Schaden und das Leid.

Nach der grundlegenden Entscheidung des Areopag aus dem Jahre 2000 im 
Fall Distomo und der Verhinderung der Vollstreckung der 
Schadensersatzansprüche der Opfer gegen deutsches Staatseigentum in 
Griechenland durch politische Intervention Berlins, waren es zuletzt 
italienische Gerichte, die den Rechtsweg auch für griechische NS-Opfer 
eröffneten. Bahnbrechend war die Entscheidung des italienischen 
Verfassungsgerichts, das am 22. Oktober 2014 feststellte, jeder Mensch 
habe ein Grundrecht, vor den Gerichten Gehör zu finden. Hieran könne 
auch die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag 
von Februar 2012 nichts ändern. Mit dieser hatte Deutschland 
Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen zugestanden bekommen. Nach 
Auffassung des IGH dürften die Opfer der in ihrem eigenen Land 
begangenen NS-Verbrechen vor den Gerichten ihres Landes nicht gegen 
Deutschland auf Schadensersatz klagen. In Italien ist dies seit Oktober 
2014 wieder möglich.

Die Schadensersatzansprüche der griechischen Opfer könnten aber auch in  
Griechenland befriedigt werden. Dafür müsste die neue Regierung einer 
Vollstreckung der gegen Deutschland ergangenen Urteile zustimmen. Sollte 
Deutschland seine Schulden an die Opfer der NS-Massaker immer noch nicht 
bezahlen wollen, könnten im deutschen Staatseigentum stehende Immobilien 
in Griechenland zwangsversteigert und die Ansprüche der Opfer endlich 
realisiert werden.

Im Gegensatz zu den hier öffentlich erhobenen Prophezeiungen wäre das 
kein Affront gegen Deutschland, sondern ein Akt für den Frieden und für 
die Gerechtigkeit heute. Es wäre das Signal an heutige Kriegstreiber, 
dass Völkerrechtsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit nicht 
mit schönen Worten erledigt werden können, sondern der Schädiger – so 
mächtig er inzwischen sein mag – auch finanziell für das angerichtete 
Unrecht gerade stehen muss, auch noch nach 70 Jahren.

Der AK-Distomo fordert weiterhin:
Sofortige Entschädigung aller griechischen Opfer des Nationalsozialismus!
Nazi-Verbrechen nicht vergeben, den antifaschistischen Widerstand nicht 
vergessen!
Gemeinsamer Kampf gegen den wiedererstarkenden Faschismus in Europa!

AK-Distomo
Hamburg, den 5. Februar 2015
Kontakt: Martin Klingner Tel. 040-4396001 oder 040-4396002 oder 
0162-1698656
Weitere Informationen:http://ak-distomo.nadir.org/
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