Bei der Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), Staatsanleihen im Werte von Billionen Euro aufzukaufen, erhielt Griechenland sofort wieder eine Sonderbehandlung. Griechische Staatsanleihen (ebenso wie andere, die keinen Investmentstatus haben, das betrifft auch Zypern) sollen nur dann aufgekauft werden, wenn Griechenland sich weiterhin „Reformverträgen“ mit der Troika unterwirft.
Damit verstößt die EZB wieder dem Verbot, sich in Wirtschaftspolitik einzumischen. Wenn der Europäische Gerichtshof – was erwartet wird – demnächst entsprechend der Empfehlung seines Generalanwalts vom 14. Januar dieses Jahres urteilen wird, dann wird man diese Auflage bezüglich des Aufkaufens von Staatsanleihen ebenfalls juristisch anfechten können.
Andererseits kann man sich fragen, ob die Griechen diese neue Knute beeindrucken wird. Eine neue linke Regierung wird hart verhandeln – egal mit welchen Regelungen europäische Institutionen ihr die Schuldknechtschaft aufzwingen wollen.

