Kleine Anfrage der Partei Die Linke zur Einmischung der Bundesregierung

Kleine Anfrage
Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Diether Dehm, Heike Hänsel, Stefan Liebich, Niema Movassat, Axel Troost, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und die Fraktion DIE LINKE

Die politische Souveränität der Mitgliedstaaten und die Einflussnahme anderer Mitgliedstaaten und der EU-Organe auf Wahlen und politische Ämter

Die Bankenkrise des Jahres 2009 führte zu einer ökonomischen und politischen Krise der EU, die bis heute anhält. Die deutsche Bundesregierung trägt maßgeblich die Verantwortung für die falsche Ausrichtung der europäischen Politik auf einen Austeritätskurs, der mit der Einschränkung von parlamentarischen Kontrollen und einer zunehmend autoritären Politik in der EU einherging, und zu katastrophalen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten führte.
Mit den Neuwahlen in Griechenland kann diese Politik prinzipiell in Frage gestellt werden. Diese mögliche Perspektive hat in Deutschland eine Debatte in Gang gebracht, die mit Drohungen und Zurechtweisungen gegen die potentiellen politischen Wahlentscheidungen der Griechinnen und Griechen einhergehen. Die Fragesteller unterstützen den Anspruch der Menschen in Griechenland, selbst über ihre Zukunft zu entscheiden – ohne Beeinflussung und Drohungen durch andere Staaten und die EU. Dieser Anspruch ist allerdings durch Interventionen seitens der Mitgliedstaaten und der EU bedroht, die eine gefährliche Tendenz zur Postdemokratie (Colin Crouch) und ein defizitäres Demokratieverständnis mit einer nur instrumentellen Bedeutung demokratischer Verfahren ausdrücken.
So wurde im Jahr 2011 ein vom griechischen Ministerpräsident Papandreou angekündigtes Referendum auf Druck von außen abgesagt. Dem entsprechend hat sich auch die politische öffentliche Diskussion gewandelt. Interventionen in Wahlkämpfe und in die Politik einzelner Länder werden nicht nur in Einzelfällen akzeptiert, sondern das Gebot der Nichteinmischung in ein anderes Landes teilweise als „völlig überholt“ angesehen.
Darum sollte die Bundesregierung offenlegen, inwiefern sie die Intervention in Wahlkämpfe und die politische Entscheidungsfindung eines Landes für ihr eigenes Handeln, für das anderer Mitgliedstaaten und für das Handeln der EU-Organe für legitim hält. Darüber hinaus soll die Position der Bundesregierung im Zusammenhang mit der kommenden griechischen Parlamentswahl und den medial kolportierten Drohungen über einen erzwungenen Euroaustritt Griechenlands deutlich gemacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1.a.1. Inwiefern sieht die Bundesregierung grundsätzlich ein Problem in der Intervention exekutiver staatlicher Stellen der Mitgliedstaaten und der EU in Wahlkämpfe eines Landes im Unterschied zu parteipolitischer und zivilgesellschaftlicher Unterstützung, und welche Kriterien legt sie für die Einschätzung ihrer Handlungen in Bezug auf Wahlkämpfe in anderen Mitgliedstaaten an?
1.a.2. Welche Regelungen hat sich die Bundesregierung in Bezug auf die Teilnahme der Bundeskanzler/in bzw. von Minister/innen in Wahlkämpfen anderer Länder gegeben?
1.a.3. Inwiefern hat sich die Bundesregierung über die gemeinsamen Auftritte der Bundeskanzlerin mit dem Kandidaten der französischen Präsidentschaftswahlen, Sarkozy, verständigt, sowie über die Entscheidung Merkels, den Herausforderer Hollande trotz seiner Anfrage kein Treffen zu gewähren?
1.a.4. Nach welchen politischen Kriterien entscheidet die Bundeskanzlerin über gemeinsame Termine mit im Wahlkampf befindlichen exekutiven Amtsträgern und anderen Kandidaten?
1.a.5. Warum hat sich die Bundeskanzlerin nicht mit Alexis Tsipras getroffen, der bereits im Wahlkampf 2012 ein Treffen vorgeschlagen hatte?
1.a.6. Inwiefern bedauert die Bundesregierung die Berichte über ihren Kurswechsel in Bezug auf die zuvor ausgeschlossene Möglichkeit eines Euro-Austritts Griechenlands und die damit verbundene, kolportierte Drohung Griechenland aus dem Euro auszuschließen, wenn eine neue Regierung die Troika-Vereinbarungen nicht akzeptiert?
1.a.7. Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung der Fragesteller, dass es nach den EU-Verträgen unmöglich ist, Griechenland gegen seinen Willen aus der Währungsgemeinschaft auszuschließen?
1.a.8. Nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Partei Syriza, wie auch ihr Spitzenkandidaten Alexis Tsipras, eine Austritt Griechenlands aus dem Euro eindeutig ablehnen?
1.a.9. Glaubt die Bundesregierung, dass die Stellungnahme des Pressesprechers Seibert, die auch in der Presse nicht als Dementi bewertet wurde, die Wirkung ihrer kolportierten Drohung auf die griechischen Wähler/innen vermindert oder bestärkt hat?
1.a.10. Inwiefern wird sich die Bundesregierung für die Anerkennung einer frei und fair gewählten Regierung in Griechenland einsetzen, auch wenn diese von Syriza gestellt wird, und inwiefern ist die Bundesregierung bereit eine nicht demokratisch legitimierte Regierung in Griechenland anzuerkennen?
1.a.11. Welche Auswirkungen der Medienberichte über ihren Kurswechsel in der Frage des Zusammenhalts der Währungsunion erwartet die Bundesregierung für die italienische Politik, in der Giuseppe Grillo gerade ein Referendum über einen Euroaustritt betreibt, und inwiefern bedauert sie mögliche Konsequenzen für die politische Lage in anderen Mitgliedstaaten?
1.a.12. Mit welcher demokratischen Legitimation hat die Bundesregierung sich im Jahr 2011 mit finanziellem und politischem Druck dafür eingesetzt, das vom griechischen Ministerpräsidenten als „Akt der Demokratie“ angekündigte Referendum über die Vereinbarungen des Brüsseler Krisengipfels abzusagen?
1.a.13. Inwiefern hat sich die Bundesregierung aus demokratiepolitischen Gründen dafür eingesetzt, dass die in der griechischen Verfassung vorgesehene Möglichkeit der Wahlteilnahme für Griech/innen außerhalb des Landes gewährleistet wird, damit die zahlreichen Menschen, die im Zuge der Austeritätspolitik und der ökonomischen Krise das Land verlassen haben, an der demokratischen Entscheidung über die Zukunft ihres Landes teilnehmen können, und warum hat sie dazu gegebenenfalls keine Stellung genommen?
1.a.14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der französischen Präsidenten, dass die Griechen allein über ihre Währung entscheiden und kein Druck auf sie ausgeübt werden solle? (http://www.tagesschau.de/ausland/hollande-euro-101.html)
1.a.15. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die EU-Kommissare zu strikter parteipolitischer Neutralität verpflichtet sind?
1.a.16. Welche Artikel der EU-Verträge geben der Kommission nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls das Recht, in die politische Situation eines Mitgliedslandes zu intervenieren, wie zum Beispiel die Warnung des Kommissionspräsidenten Juncker, „keine extremistischen Kräften“ zu wählen, die in Griechenland wie auch in der europäischen Presse als Positionierung gegen Syriza verstanden wurde?
1.a.17. Inwiefern befürwortet die Bundesregierung Wahlempfehlungen der Kommission oder einzelner Kommissare für deutsche Parteien bzw. Kandidaten, wie im Fall des Wahlaufrufs der Kommissarin Kroes für Angela Merkel im Jahr 2005?
1.a.18. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass das Gebot der Nichteinmischung in Wahlkämpfe anderer Länder überholt sei? (Süddeutsche Zeitung, 2013, http://www.eurotopics.net/de/home/medienindex/media_articles/archiv_article/ARTICLE118909-Wahlen-gehen-heute-ganz-Europa-etwas-an)

Berlin, den 6. Januar 2015
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Troika veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar